Betriebsratswahl bei der Beiersdorf AG rechtswidrig

Liste „Gemeinsam Stark“ gewinnt gegen Beiersdorf AG

Die KollegInnen der Liste „Gemeinsam Stark“ haben ihre Wahlanfechtung am Mittwoch vor dem Hamburger Arbeitsgericht gewonnen. Es ging um die Wahl zum letzten Betriebsrat, die die Geschäftsführung mit Zustimmung des Wahlvorstandes als Online-Wahl durchgeführt hatte. Dieses Urteil hat allgemeine Bedeutung für künftige Betriebsratswahlen!

Bei der Verhandlung waren als Zuschauer auch KollegInnen der Liste „Herz und Verstand“ und UnterstützerInnen anwesend. Das schriftliche Urteil erfolgt am 7. Juni. Wir werden ausführlicher berichten.

Foto: Wikipedia

One Reply to “Betriebsratswahl bei der Beiersdorf AG rechtswidrig”

  1. Das freut mich sehr! Das Opfer das Gaby auf sich nimmt und trotz persönlicher Nachteile diese Anfechtung mit durchgezogen hat verdient höchsten Respekt! Denn der Widerspruch des Betriebsrats zur ihrer Kündigung der letztlich zum Zustimmungsersetzungsverfahren geführt hat ist dann ja auch nichtig und der Arbeitgeber wird wahrscheinlich unverzüglich kündigen. Es beruhigt mich, dass es noch selbstlose Menschen gibt!

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