Erntehelfer sind keine Arbeitnehmer zweiter Klasse

Presseerklärung von Peter Kossen, Priester, Lengerich
Die Bundesregierung ist ganz aktuell im Begriff, genau das zu tun, was der Bauernverband vor ein paar Tagen gefordert hat: Der Mindestlohn soll im Bereich der Landwirtschaft für die Beschäftigung von Arbeitsmigrant*innen unterschritten werden können, um die Wirtschaftlichkeit der Landwirtschaft zu sichern. So steht es auch im 100-Tage-Programm der Koalition. Kurzfristig soll dieses Vorhaben nun umgesetzt werden.
Das ist ja eine absurde Logik, dass man für Arbeiten, die hier keiner tun will, Menschen von weither holt und meint, die müssten es dann aber auch für weniger Geld tun“, sagt Peter Kossen, Priester, Menschrechtsaktivist und Vorsitzender des Vereins „Aktion Würde und Gerechtigkeit“, der Arbeitsmigranten kostenlose Rechtsberatung und Sprachkurse anbietet.
„Die offensichtlichen chronischen Probleme der Landwirtschaft dürfen und können nicht gelöst werden auf dem Rücken der Erntehelfer“, sagt Kossen und warnt eindrücklich vor einer Umsetzung der Pläne der Bundesregierung, für die Entlohnung von Arbeitsmigranten in der Landwirtschaft die Unterschreitung des Mindestlohns zu ermöglichen.

„Erntehelfer sind keine Arbeitnehmer zweiter Klasse“, weist Kossen auf die Folgen solcher Ausnahmen hin. „Man kann hier nicht mit zweierlei Maß messen.“ Die Ungerechtigkeit zeige sich in der Sprache und in der Denke: „Schon der Begriff „Erntehelfer“ ist irreführend, sind doch damit Frauen und Männer gemeint, die auf Äckern und Höfen bei Hitze und Kälte und sieben Tage in der Woche die Drecksarbeit machen.“

Kossen stellt die gezeigte Haltung den Arbeitsmigranten gegenüber in Frage: „Dass der vorgeschlagene Mindestlohn von unter 15 € nicht ausreicht, um der Armutsfalle zu entkommen, ist an sich schon ein Skandal. Eine erlaubte Unterschreitung offenbart die diskriminierende Denke, dass Rumänen und Bulgaren auch mit weniger zufrieden sein müssen. Aber Gerechtigkeit ist nicht teilbar!“ Die Bundesregierung dürfe sich solche Diskriminierung nicht zu eigen machen.

Aus der Beratungsarbeit seines Vereins „Aktion Würde und Gerechtigkeit“ weiß er, „dass den Erntehelfern häufig für Unterkunft, Verpflegung und Transport große Teile des Lohns wieder aus der Tasche gezogen werden.“
Kossen fordert: „Hände weg von einem gesetzlich legitimierten Mindestlohndumping!

Von Pfarrer Peter Kossen konnten wir in der vorigen Woche folgende Presseerklärung lesen:

Schäbigkeitsgrenze bei Mindestlohn nicht unterschreiten!
https://gewerkschaftslinke.hamburg/2025/06/24/pfarrer-peter-kossen-schaebigkeitsgrenze-bei-mindestlohn-nicht-unterschreiten/

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