Von der Kriegstüchtigkeit zum Totalen Krieg

Manöver an der Heimatfront

Von H.L., Planungsgruppe Jour Fixe Gewerkschaftslinke Hamburg

Red Storm Alpha“ letztes Jahr; „Red Storm Bravo“ dieses Jahr; „Red Storm Charlie“ nächstes Jahr; „Red Storm Delta“ 2027 – seit letztem Jahr veranstalten die Bundeswehr und die Hansestadt Hamburg regelmäßig ein Manöver, um die die Heimatfront zu stärken; das Szenario ist ein Krieg zwischen den NATO- Staaten und Russland. Jedes Mal umfassender. Dazwischen finden Notstandsübungen auf dem Trockenen statt, d.h., im Hintergrund und innerhalb der öffentlichen und privaten Verwaltungen. Diesen Sommer stand bspw. eine Notstandsübung zum Thema „Dürre“ auf dem Programm. Sie fand im Rahmen der jährlichen LÜKEX- Übungen statt („Länder- und Ressortübergreifendes Krisenmanagement“), durchgeführt vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz unter Aufsicht des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat. Die LÜKEX- Übungen sind die Fortführungen der bis 1989 durchgeführten NATO- Übungen „Winter Exercises“ (WINTEX) im zivilen Gewand.

Ende September ist es also wieder soweit. Mittlerweile wird der Militarisierung der Gesellschaft etwas Aufmerksamkeit geschenkt und das ist gut – aber wird auch die Tragweite dieser Entwicklung begriffen?

Totaler Krieg – Heimatfront – Gesamtverteidigung – Totale Verteidigung – total defence – resisting operating concept – civilian resilience – Kriegstüchtigkeit – …

Diese Begriffe vom Nationalsozialismus bis zum heutigen NATO- Jargon meinen alles dasselbe: Die Mobilisierung der gesamten Gesellschaft hin auf einen Krieg, gegen wen oder was auch immer.

Was bedeutet das im heutigen Umfeld?

1. Es geht nicht mehr allein um einen Kriegsfall im Rahmen der NATO

Die Kriegsführung betreffend steht das NATO – Bündnis noch an erster Stelle. Zusätzlich werden aber die militärischen Strukturen der EU ausgebaut und mit wechselseitigen Beistandsklauseln versehen:

Im Falle eines bewaffneten Angriffs auf das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats schulden die anderen Mitgliedstaaten ihm alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung, im Einklang mit Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen.“ (Art. 42 Abs. 7 EU-Vertrag)

Darüber waren bis zu ihrem offiziellen NATO- Beitritt nach außen hin neutrale Staaten wie Finnland und Schweden in die westlichen militärischen Bündnisse eingebunden.

Die rechtliche Basis der logistischen Unterstützung abseits gemeinsamer militärischer Kriegsführung unter bspw. einem NATO- Oberkommando sind die bilateralen sog. „Host Nation Support“ – Verträge mit befreundeten Regimen. In denen wird eine logistische Unterstützung des Aufenthaltes fremder Soldaten auf dem eigenen Territorium zugesagt; dieser Aufenthalt kann durch einen Krieg bedingt sein, kann aber auch zivil begründet sein, etwa im Rahmen der Katastrophenhilfe. Dieses Konstrukt ermöglicht u.a. eine Beteiligung an Kriegen, ohne offiziell Kriegspartei zu sein (siehe Beteiligung am Krieg gegen Russland, bzw. offiziell nur Unterstützung der Ukraine).

2. Der Modus eines Kriegsfalles wird zunehmend und offen für die Abwehr aller „zivilen“ Notlagen angemeldet

Es wird erstens so getan, als würden „Katastrophen“ vom Himmel fallen und zweitens wird bei der Verwaltung der „Katastrophen“ eine Priorisierung vorgenommen, die das Weiterfunktionieren der sog. Kritischen Infrastruktur und der Regierungsfähigkeit als oberste Maxime setzen. Die beanspruchte Hoheit der Bundeswehr auch für zivile Notlagen findet sich in allen verteidigungs- und sicherheitspolitischen Grundlagenpapieren der wechselnden Bundesregierungen als Umsetzung der entsprechender NATO- Doktrin.

3. Was ist der Unterschied zwischen „zivil“ und „militärisch“?

In der Alltagssprache stellt man vor allem das Ziel in den Vordergrund:

„Zivil“ bedeutet die Ausrichtung der Gesellschaft auf ihre materiellen und sozialen Grundbedürfnisse: Essen, Wohnung, Gesundheitsversorgung, Bildung, Kultur, Soziale Hilfe bei Notlagen usw.

„Militärisch“ bedeutet die Zurückstellung all dieser Bedürfnisse im Namen der Abwehr einer existenziellen Bedrohung für ein behauptetes Kollektiv, ein „Wir“: mal ein Volk, eine Nation, dann eine „regelbasierte Ordnung“ oder eine „Wertegemeinschaft“ usw. Diese Abwehr der Gefahr für das postulierte Kollektiv kennt keine moralischen Grenzen: Es geht bis zum Töten eines vermeintlichen Gegners – inklusive sog. „Kollateralschäden“, das heißt individuell „Unschuldiger“. Das „Wir“ braucht notwendigerweise einen Feind, den es zu bekämpfen gilt, also ein Feindbild.

„Zivil“ in diesem Sinne ist sicherlich in einer auf Ausbeutung ausgerichteten Gesellschaft immer eine Illusion der bürgerlichen Gesellschaft; je weiter unten man sich in der Gesellschaft befindet, desto deutlicher tritt das auch schon im Normalzustand hervor.

Unterschiedlich ist aber auch das Verfahren des Umgangs mit innergesellschaftlichen Konflikten:

„Zivil“ilisatorisch bedeutet die Anerkennung von unterschiedlichen Interessen, ein gegenseitiges Abwägen und ein auf institutionellen Regeln beruhendes Aushandeln dieser Interessenkonflikte. Die demokratischen Verfahren sehen Wahlen vor, sehen die Möglichkeit vor, Einspruch gegen Entscheidungen einzulegen und eine gerichtliche Überprüfung vornehmen zu lassen. Und es sieht eine Beschränkung staatlicher und privater Gewalt vor, d.h. Grundprinzipien, die auch nicht durch Regierungen, die von einer Mehrheit gewählt worden sind, verletzt werden dürfen, die sog. Grundrechte. Aber auch institutionelle Regeln, die die Befugnisse einzelner Organe begrenzen, wie etwa das Gebot der Trennung von Militär, Polizei und Geheimdiensten.

Ein militärisches Verfahren kennt all dies nicht. Entscheidungen werden von oben getroffen und sind nicht hinterfragbar und anfechtbar. Im Gegensatz zu zivilen Institutionen gibt es eine strikte Hierarchie – entweder starr („Oberste Heeresleitung“) oder (ergänzend) mittels des Organs eines temporären Stabes, der in besonderen Situationen berät oder in Krisensituationen mit den Vollmachten der Obersten Heeresleitung entscheidet.

Die Umschaltung von „zivil“ auf „militärisch“ für den Fall einer existenziellen Bedrohung der herrschenden Gesellschaftsordnung ist in jeder bürgerlich- demokratischen Ordnung vorgesehen: In der Weimarer Verfassung gab es den Ausnahmezustand, den der Reichspräsident erklären konnte und der ihm juristisch das Recht zusprach, mit Notverordnungen am Parlament vorbei zu regieren. Davon haben alle Regierungen der Weimarer Republik ausgiebig Gebrauch gemacht. Nach dem Faschismus und der Niederlage Deutschlands blieb das Recht des Ausnahmezustandes zunächst bei den Besatzungsmächten. Im Zuge der Wiederherstellung staatlicher deutscher Souveranität wurde der Notstand peu a peu auch in das Grundgesetz eingefügt. Mitte der 60er Jahre wurden verschiedene Sicherstellungsgesetze erlassen, nach denen die Grundrechte ausgesetzt werden können und 1968 Artikeländerungen im Grundgesetz, die den Einsatz der Bundeswehr im Inneren ermöglichen: Sicherstellung von Arbeitsleistungen, der Ernährung, des Fernmeldewesens, des Transportes etc.

4. Was hat sich seit den 60er, 70er Jahren geändert? Oder erleben wir nur, dass das, was vor 70 Jahren verfassungsrechtlich eingeführt wurde, nun auch umgesetzt wird?

Die NATO formuliert es erfrischend deutlich:

a) Die „Bedrohungslage“ sei diffuser als in den 70er Jahren, das ganze System sei am Kippeln; „hybride Bedrohungen“ ist das Stichwort: Krankheiten, Stromversorgung, Versorgungssicherheit, Migration, Klimaänderungen, Legitimationsverlust und gleichzeitig eine Bedrohung durch fremde staatliche Mächte, aber auch durch feindliche innere Gruppen, Organisierter Kriminalität u.v.m.

b) Früher habe der Staat in allen westlichen Staaten wesentliche Teile der Infrastruktur direkt kontrolliert. Heute hat er keine unmittelbare, verwaltungstechnische Kontrolle mehr über die sog. Kritische Infrastruktur, da seit den 80er und verschärft seit den 90ern diese Infrastruktur privatisiert worden ist. Selbst das Militär ist in seiner Logistik fast vollständig auf private Dienstleister angewiesen.

Resilience, civil preparedness and Article 3

https://www.nato.int/cps/en/natohq/topics_132722.htm

Gut, halten wir fest: Es gibt einen Zusammenhang von Neoliberalismus, Katastrophen und drohendem Kollaps des Gesellschaftssystems.

Um das herrschende Gesellschaftsmodell aufrecht zu halten, fordert die NATO, den (gewollten) neuen privaten Herrschaftsstrukturen Rechnung zu tragen und sie in das Krisenmanagement einzubinden. Diese Doktrin wird auch in den verschiedenen Grundsatzpapieren der Bundesregierung zur Zivil- Militärischen Zusammenarbeit eingeschrieben. Statt der Tatsache Rechnung zu tragen, dass das forcierte Modell der Unterordnung der Infrastruktur unter privates

Gewinnstreben offensichtlich am Ende ist, wird die Schlussfolgerung gezogen, die privaten Dienstleister und ihre zivilgesellschaftlichen Verwalter mit hoheitsrechtlichen Befugnissen auszustatten.

Das geschieht dadurch, dass in heutigen Krisenstäben Großunternehmen, staatliche Verwaltungen, Institutionen und zivilgesellschaftliche Institutionen, wie etwa Gewerkschaften oder Sozialverbände sitzen und Entscheidungen treffen, die letztlich mit der bewaffneten Autorität der Armee durchgesetzt werden.

Wie die militärische Behandlung von zivilen Notlagen aussieht, kann man am Umgang mit der Corona- Epidemie sehen:

1. Erklärung eines Notstandes (nach dem Infektionsschutzgesetz) und weitgehende Ermächtigung der Verwaltung, Entscheidungen zu treffen

2. Einrichtung von (geheimen) Krisenstäben, die Maßnahmen ausklamüsern

3. Durchsetzung der Maßnahmen auch durch die Bundeswehr

Der Einsatz der Bundeswehr im Rahmen der Epidemie war der längste und umfassendste Einsatz der Bundeswehr im Innern in der deutschen Nachkriegsgeschichte. Doch nicht nur das war erschreckend, sondern auch die unhinterfragte Verschiebung der verfassungsrechtlichen Grenzen des Einsatzes der Bundeswehr im Inneren.

Mittlerweile ist dieser Weg [Ausrufung des Katastrophenfalles] zur Ausnahme geworden. Noch unterhalb der Schwelle des Katastrophenfalls können mit Hilfe des Amtshilfeparagraphen im Grundgesetz (GG Art. 35 Abs. 1) alle staatlichen Institutionen zur gegenseitigen Hilfe aufgefordert werden – so auch (ohne Waffen und hoheitliche Befugnisse) die Bundeswehr. Über die gehäufte Nutzung dieses (Um)Weges sind die Anträge und die Einsätze der Bundeswehr im Inland kleinteiliger und häufiger geworden.

Die Bundeswehr als Krisenakteur im Inland:
Dammbrüche, Akzeptanzbeschaffung und der aktuelle Corona-Einsatz

IMI-Analyse 2021/12

https://www.imi-online.de/2021/03/09/die-bundeswehr-als-krisenakteur-im-inland/

Im Jahr 2020 und 2021 wurden mehr als 8500 Amtshilfeanträge an die Bundeswehr gestellt, von denen ein Großteil Corona betraf; gerade aus den Links / Grün regierten Bundesländern Thüringen und Baden-Württemberg kamen Anträge, auch bewaffnete Soldaten im zivilen Leben einzusetzen, bspw. zur Bewachung zur Quarantäne eingesperrter Flüchtlinge oder zur Unterstützung der Polizei bei der Durchsetzung der Ausgangssperren. Solche Anträge wurden nicht durch öffentliche Empörung gestoppt, sondern durch die Ablehnung durch die Bundeswehr…

Der Einsatz militärischer Kräfte im Inneren zur Bewältigung von Störungen der zivilen Ordnung ist der letzte Schritt auf dem Weg zu einer militarisierten Ordnung. Davor steht die Abschaffung aller Strukturen, die den sozialen Grundbedürfnissen der Gesellschaft dienen sollten und die Entrechtlichung, Entlegitimierung und Kriminalisierung allen Widerspruchs gegen diese Politik und konkrete Maßnahmen.

Entrechtlichung bedeutet, dass individuelle und kollektive Grundrechte abgeschafft werden. Grundrechte, die (wie im Corona- Notstand) von oben nach Gusto „gewährt“ oder entzogen werden, sind keine Grundrechte mehr. Das betrifft neben den klassischen Grundrechten auch Arbeitsschutzrechte: während der Corona- Krise wurde u.a. die tägliche Höchstarbeitszeit für medizinisches Personal per Anordnung erhöht. Das Arbeitssicherstellungsgesetz sieht Dienstverpflichtungen, (Eigen-)Kündigungsverbot und die Pflicht zur strikten Befolgung von Arbeitsanweisungen vor.

Umgekehrt können Lohnabhängige auch ohne arbeitsrechtliche Verstöße entlassen werden, wenn ihnen eine Verletzung von allgemeinen Sicherheitsinteressen zur Last gelegt wird; ein aktuelles Beispiel ist die Entlassung des schwedischen Hafenarbeiters Erik Helgesson aufgrund von NATO- konformen Sicherheitsgesetzen. In Deutschland werden Menschen, die familiäre oder sonstige Kontakte nach Russland haben, entlassen. In der Corona- Ära wurden Pflegekräfte entlassen, weil sie an maßnahmenkritischen Demonstrationen teilgenommen hatten usw.

Entlegitimierung bedeutet, dass bestimmten Ansichten nicht nur ihre moralische Legitimation entzogen wird, sondern auch die Menschen, die sie haben, mit Sanktionen belegt werden können, die nicht anfechtbar sind. Das fängt mit der Verweigerung von Räumen für Vorträge und

Diskussionen und Sperrungen von Informationskanälen, geht weiter über Demonstrationsverbote mit Hinweis auf unzulässige Meinungsäußerungen, Kontensperrungen, Entlassungen bis hin zur Belegung von Einzelpersonen mit EU- weiten Sanktionen, die sogar das Umgehen mit solchen Menschen unter Strafe stellen (Bsp. der Journalisten Thomas Röper, Alina Lipp und des türkischstämmigen Berliners Hüseyin Dogru, neben Medien- und IT- Unternehmen, Fischfangfirmen u.a., denen aufgrund von „Recherchen“ von Correctiv irgendein Bezug zu Russland vorgeworfen wird).

Kriminalisierung bedeutet, dass nicht mehr nur konkrete Handlungen, sondern die ihnen unterstellte Absicht strafrechtlich verfolgt wird. Zu diesem Zweck wird die traditionelle Trennung zwischen Strafverfolgung (Polizei) und, euphemistisch ausgedrückt: „präventiver Gefahrenabwehr“ (Geheimdienste) zunehmend aufgehoben und zusätzlich private Denunziation hinzugezogen. Zu Letzterem zählen z.B. die unzähligen Denunziationsportale, die staatlich finanziert, aber privatrechtlich von sog. NGOs betrieben werden. In Ländern wie der Ukraine kann man über die von der Regierung bereitgestellte Handy- App DIIA (Digitale Regierungs – App) sowohl staatliche Unterstützung beantragen, als auch den Nachbarn photographieren und als russischen Sympathisanten denunzieren…

Der Prozess der Militarisierung steht in einem Zusammenhang, in dem unter einer Kriegsdrohung die neoliberale Politik der Zerschlagung der Sozialen Infrastruktur zu Ende gebracht und die politische Struktur des Staates hin zu einer autoritären Herrschaft privater Konzerne umgebaut wird. Militarisierung und Sozialabbau hängen zusammen – sie widersprechen sich nicht. Dabei geht es nicht nur um abstrakte Geldsummen, die der Staat doch besser in schöne Dinge wie „Bildung“ oder „Gesundheit“ stecken könne. Nebenbei: Was ist mit all den anderen Sektoren wie Ernährung, Energie, Wohnungen u.v.m., die für das materielle Leben unverzichtbar sind? Es wird ja mit dem Sondervermögen für den Krieg ein bisschen Geld in diese Sektoren gesteckt, nur wie und mit welchem Ziel? Es ist kein Zufall, dass alle großen „zivilgesellschaftlichen“ Verbände wie auch die Gewerkschaften oder Kirchen jetzt den Kriegskurs unterstützen, in der Hoffnung, nach Jahren der Kürzungen ein bisschen was von den Brotkrumen abzubekommen.

Es geht um reale Ressourcen, um unsere Arbeitskraft und um die materiellen Dinge, die nur einmal verbraucht werden können. Und es geht um die Art und Weise, wie die Arbeitskraft stärker ausgepresst und wie die Rohstoffe verteilt werden.

Wir können es am Beispiel des Gesundheitswesens durchspielen, das traditionell ja nicht nur aus Krankenhäusern, sondern aus einem Netz einer stationären und ambulanten Grundversorgung besteht. Das sind bspw. Hausärzte, Pflegeeinrichtungen mit (früher) ärztlicher Versorgung bis hin zu ambulanten Pflegeeinrichtungen.

Priorität hat zunehmend die Bewältigung von Krisen unter der Ägide militärischer Abläufe. Es wird der Zugang zum Gesundheitswesen reguliert und sortiert, wer überhaupt noch Zugang zu bestimmten Leistungen haben soll. Je schwächer und weniger „nützlich“ die Patienten sind, desto mehr werden sie aussortiert. Die Pflege der Schwächsten, chronisch Kranke und alte Menschen, wird noch stärker als bisher an ein ominöses „Ehrenamt“ delegiert. Im Fall eines „Massenanfalls von Verletzten“ wird die Räumung von Pflegeheimen avisiert, um Platz für „Systemrelevante“ zu haben (z.B. Soldaten). Die Arbeit in der Pflege wird in der Masse dequalifiziert und zunehmend auf „Helfer“, vor allem „Helferinnen“ umgestellt. Die voll ausgebildeten Pflegekräfte werden im Krisenfall zuerst von den Pflegeeinrichtungen abgezogen und dann von der zivilen Versorgung hin zu Notlazaretten. Der Schwerpunkt der staatlich finanzierten Ausbildung wird zunehmend auf „Notfallmedizin“ umgestellt. Die medizinische Versorgung wird im Krisenfall der Bundeswehr unterstellt, die die Priorisierung der Versorgung organisiert, bis hin zur Frage, wer versorgt und wer sterben darf. Die sog. Triage ist seit Corona gesetzlich verankert…

Zivile Krankenhäuser werden geschlossen und sollen tw. als Notlazarette für die Bundeswehr eingemottet werden (was wird aus dem Krankenhaus Groß Sand in Wilhelmsburg?).

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Finanzierung der Soldatenversorgung, wie aktuell bei der immens teuren Versorgung (inkl. Reha- Behandlung) ukrainischer Soldaten und wird damit weiter in den Ruin getrieben.

Das gleiche bei den Rettungsdiensten: Mit der Reform des Rettungswesens werden Rettungssanitäter anstelle von Rettungsmedizinern als Standardbesatzung vorgesehen, elektronisch unterstützte Diagnosen unter Rückgriff auf die Elektronische Patientenakte sollen erste Wahl sein. Die Einteilung wird dann nicht mehr von den Leitstellen der einzelnen regionalen Dienste vorgenommen werden.

Im Krisenfall übernimmt auch hier die Bundeswehr die Steuerung.

Da immer mehr Krankenhäuser / Krankenhausträger und Sozialdienste wie DRK, Johanniter und Malteser vertraglich mit der Bundeswehr kooperieren, ist eine Weigerung der Beschäftigten, für den Krieg zu arbeiten, schon arbeitsrechtlich schwierig. Im Krisenfall wird das unter Rückgriff auf das Arbeitssicherstellungsgesetz juristisch unmöglich. Arbeitsschutz fällt weitgehend weg, Anweisungen ist ungeachtet möglicher Verletzung von Arbeitsschutz oder ethischen Bedenken Folge zu leisten.

Die Zuarbeit zur Bundeswehr bedeutet für die Beschäftigten, dass sie Sicherheitsgesetzen unterliegen und Sicherheitsüberprüfungen hinnehmen müssen, d.h. geheimdienstlich ausgeleuchtet oder Opfer von Verdächtigungen und Denunziation werden können und u.U. über ihre Arbeit nicht sprechen dürfen (könnte ja Sabotage oder Spionage bedeuten).

Warum leistet unsere Gesellschaft heute so wenig Widerstand gegen den Notstand?

Der Widerstand gegen die Notstandsgesetze in den 60er Jahren war doch schließlich eine der Triebkräfte für die 68er Revolte…

Ein paar Gedanken dazu:

Aus Jahrzehnten des Abbaus öffentlicher Infrastruktur und Privatisierungen resultiert ein latenter Katastrophenzustand. Das ist für diejenigen, die in den letzten 30 Jahren aufgewachsen sind, normal und wird als scheinbare Naturgesetzlichkeit nicht mehr in Frage gestellt; desgleichen die Normalität einer zersplitterten und fragmentierten Gesellschaft. Deshalb auch unter Linken die große Akzeptanz des Corona- Notstandes. Wer soll uns denn angesichts einer existenziellen Bedrohung retten, wenn nicht ein starker Staat?

Dann: Ein Kriegszustand wird heute als normal betrachtet. Seit 2001, seit 25 Jahren wird „Krieg gegen den Terror“ geführt, seit 2020 „Krieg gegen das Virus“, seit 2022 Krieg gegen Putin, Krieg gegen den Klimawandel usw. usf.

Schließlich: Die strukturellen Änderungen hin zu einer Krisenverwaltung mittels ad hoc – Krisenstäben aus staatlicher Verwaltung, Unternehmen, Verbänden und auch Gewerkschaften…

1) laufen im Hintergrund, sind für die einfachen Beschäftigten im Alltag kaum sichtbar,

2) scheinen für viele Linke in Krisenzeiten notwendig, um dem unternehmerischen Chaos und Egoismus Einhalt zu gebieten, aber auch dem Chaos und Egoismus einer gesellschaftlichen „Masse“.

3) Eine bürgerliche Mittelschicht erlebt die Privatisierung staatlicher Aufgaben als Zugewinn ihrer Bedeutung. Sie sieht sich selbst als Träger einer „Zivilgesellschaft“. Sie denkt, dass sie es ist, die den Staat und die Unternehmen vor sich hertreiben kann.

Das ist widersprüchlich: Erklärte Anarchisten lehnen den Staat ab, setzen auf die Kreativität der Zivilgesellschaft und setzen in der Stunde der Gefahr wieder auf einen starken Staat (so oder ähnliche Konstellationen). Diese Widersprüchlichkeiten lassen punktuellen Widerstand populistisch und konzeptlos erscheinen und sind einer breiten lohnabhängigen Bevölkerungsschicht kaum vermittelbar:

Klima- und Gesundheitsnotstand ja!“ – aber „Kriegsnotstand nein!

NATO- Waffen für Rojava ja!“, – aber „NATO- Waffen für die Ukraine nein!“ oder doch oder…

Staatsdelegitimierer raus aus dem Schuldienst, aber doch keine Palästinaunterstützer!“ oder doch…, aber die nicht oder…

Kriegskredite ja, weil ja doch was für die Infrastruktur abfällt, aber so doch bitte nicht!

Früher gab es mal die Parole:

Die Grenze verläuft nicht zwischen den Völkern, sondern zwischen oben und unten!“

Mit solch einer Grundposition lösen sich viele vermeintlich unlösbaren und komplizierten Fragen ganz einfach auf!

Um zu verstehen, was passiert, brauchen wir nicht auf die Offenlegung eines geheimen Geheimplanes „Operationsplan Deutschland“ zu warten: Es ist nichts geheim, die Verantwortlichen legen in aller Öffentlichkeit dar, wo sie hinwollen! Wir müssen nur durchdenken, was das in der Praxis, im Alltag heißen würde; dann wissen wir, was im Operationsplan D steht!

Wir dürfen unseren Schwerpunkt nicht in kurzlebige Kampagnen setzen, sondern langfristig Menschen erreichen und Strukturen aufbauen!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*