Sozialpolitik in Zeiten der Kriegsvorbereitung

Von Tobias Weißert

(Rhein-Main-Bündnis gegen Sozialabbau und Billiglöhne (RMB), KLARtext e.V. )

Es sind 4 Sachverhalte, die eine vernünftige Sozialpolitik im Interesse der Versicherten
gegenwärtig nahezu unmöglich machen:

1. Die Staatsverschuldung
Mit dem Haushaltsplan von 2026 bis 2029 plant die Bundesregierung, bis 2029 die
Staatsschulden mit Nettokreditaufnahmen für den Kernhaushalt und für die Sondervermögen
für Infrastruktur/Klimaneutralität und Bundeswehr um ca. 850 Milliarden Euro zu steigern.
Darüber hinaus gibt es für 2027 noch eine Deckungslücke von 140 Milliarden Euro. Sie ergibt
sich aus Ausgleichszahlungen für die Länder und Kommunen, aus unsicheren
Steuereinnahmen, sozialen Zusagen und hauptsächlich aus der wachsenden Zinslast.1 Zinsen
müssen aus dem laufenden Haushalt jetzt schon mit 34,2 Mrd. Euro bezahlt werden. Die
Summe wird sich bis Anfang 2030 nahezu verdoppeln.
Der Hauptteil der Staatsverschuldung geht in Aufrüstung, Geheimdienste, Zivilschutz und
Ukraine-Hilfe. Im Kernhaushalt sind das in den nächsten Jahren im Minimum 222 Mrd. Euro .
Das ergibt sich schon allein aus dem Beschluss, im Haushalt mindestens 1 Prozent des
Bruttoinlandsprodukts für „Wehrtüchtigkeit“ bereit zu stellen. Über Kredite werden 380 Mrd.
Euro finanziert.2
Die Bundesbank berichtet, dass die Staatsschulden 2024 um 57 Mrd. Euro auf 2,7 Billionen
Euro gestiegen seien. Die Schulden des Bundes wuchsen mit 36 Mrd. Euro am schnellsten.
Die Länder folgen mit 15 Mrd. Euro vor den Gemeinden mit 14 Mrd. Euro. Die
Schuldenquote, d.h. das Verhältnis der Staatsschulden zum Bruttoinlandsprodukt, betrug 62,5
Prozent.3
Mit den neuen Schulden, die Schulden von Ländern und Gemeinden eingerechnet , steigt die
Staatsschuld auf über 3,5 Billionen Euro oder, wie die Wirtschaftsweise Veronika Grimm sagt,
von 62,5 Prozent des BIP auf 69,5 bis 79 Prozent.4
Bei einem unterstellten Zinssatz von 2,5 Prozent werden dafür fast 90 Milliarden Zinsen
fällig. Das schränkt die Handlungsfähigkeit von Bund und Ländern und Gemeinden erheblich
ein.

2. Die inflationäre Tendenz
Das ist aber nicht die einzige negative Wirkung hoher Schulden. Schulden blähen die
Geldmenge auf, ohne dass ihnen ein realer Gegenwert an Produkten gegenübersteht. Das gilt
ganz besonders für Schulden, die in die Rüstung fließen. Rüstungsgüter können nicht als
Waren konsumiert werden, wenn sie die eigene Kriegsführung ermöglichen sollen. Sie sind
deswegen unproduktiv. Die Erhöhung der Geldmenge ohne produktiven Gegenwert führt
gesetzmäßig zu Inflation. Die wiederum belastet besonders die ärmeren Haushalte und
enteignet Sparvermögen. Damit verschärft sich die Haushaltskrise, weil die Kaufkraft
erheblich eingeschränkt wird.5

3. Die Wirtschaftskrise
Das Statistische Bundesamt gibt an, dass das Bruttoinlandsprodukt im dritten Jahr sinkt.6
2021 3,9
2022 1,9
2023 -0,9
2024 -0,5
Damit befindet sie sich im dritten Jahr im Abschwung und hat sich zurRezession
verfestigt.Auch 2025 ist kein Wachstum in Sicht. Die positiven Erwartungen der Ökonomen
für 2025 sind aufgrund der internationalen Politik und der Schwäche des Wachstums nicht
eingetreten. Die Industrieproduktion fiel, gemessen im Juni 2025, im gesamten
produzierenden Gewerbe um ein Prozent. Der Maschinenbau verzeichnet ein Minus von 5,3
Prozent, der Automobilsektor ein Minus von 0,9 Prozent und die Pharmaunternehmen melden
einen Rückgang von 11 Prozent.7
Die Wirtschaft verlangt vom Staat Investitionsmittel, Steuersenkungen und Deregulierungen,
um die Krise zu überwinden. Auch die schnelle Forcierung der militärischen Aufrüstung muss
als Investitionsprogramm für die Wirtschaft begriffen werden, um den Verfall der Renditen zu
stoppen und die darbende Wirtschaft zu stabilisieren.

4. Die Schuldenbremse
Seit 2011 gilt die Schuldenbremse als Verfassungsnorm, verankert im GrundgesetzArt.109
Abs.3. Sie verbietet die Neuverschuldung des Bundes über 0,35% des nominalen
Bruttoinlandsprodukts. Verabschiedet wurde sie mit Zweidrittelmehrheit von Bundestag und
Bundesrat. Die Neuverschuldung setzt sich über darüber hinweg. Begründet wird das mit
einer außerordentlichen Notlage, in der sich Deutschland wegen der Notwendigkeit der
Verteidigung, der zerfallenden Infrastruktur und der schweren Rezession angeblich befinde.
Die Schuldenbremse besteht aber fort. Spätestens 2030 muss wieder ein schuldenfreier
Haushalt gewährleistet sein. Da die Ausgaben, die die hohe Verschuldung begründen
vorgeblich alternativlos sind und die Schuldenbremse Grundgesetznorm ist, muss nach
Kürzungsmöglichkeiten im Haushalt gesucht werden.
Sparen am Sozialstaat ist für das Bürgertum alternativlos
Der Sozialstaat ist ein umfangreiches Gebilde. Kern sind die Sozialversicherungen für Rente,
Krankheit, Pflege im Alter und die Versicherung gegen Arbeitslosigkeit. Dazu kommen
staatliche Leistungen wegen Armut und Bedürftigkeit wie Bürgergeld inklusive Kosten für
Unterkunft und Heizung, Sozialhilfe und Wohngeld. Familien erhalten Kindergeld und
Elterngeld, Asylbewerberleistungen. Behinderte erhalten Leistungen zur Teilhabe und
Rehabilitation.
In Institutionen der sozialen Sicherung und Beratung arbeiten hunderttausende Angestellte als
Sachbearbeiter und Fachkräfte in sozialen und pädagogischen Berufen in den Bereichen
Erziehungsberatung, Heimerziehung, Familienberatung, Jugendarbeit, Kinderschutz und
Kindeswohl.
Die allermeisten Bürger sind in mehrfacher Weise mit Institutionen des Sozialstaats
verbunden. Die Aufwendungen betragen, Löhne und Gehälter eingeschlossen, insgesamt
ungefähr ein Drittel des Nettosozialprodukts und kosten nahezu eine Billion Euro. Darauf
richtet sich das Begehr derjenigen, die nach Sparmöglichkeiten Ausschau halten. Sie berichten
von schrecklichen Zahlen. Die Staatsquote, d.h. der Anteil der gesamtstaatlichen Ausgabe am
BIP, sei mit 49,5 Prozent unerträglich hoch. Besonders die Sozialleistungsquote, der Anteil der
Ausgaben für Soziales, sei nicht tragbar. Das sind alles bewusste Dramatisierungen. Die
Staatsquote ist nicht außergewöhnlich hoch, in vergleichbaren Länder wie Frankreich, Italien,
Österreich ist sie höher. Im EU-Durchschnitt lag sie 2023 bei 49,4 Prozent, in Deutschland bei
48,2 Prozent. Auch die Sozialquote entwickelt sich nicht ins Unbezahlbare. Sie geht mit
vergleichbaren europäischen Staaten konform. Die deutschen Sozialausgaben wachsen im
internationalen Vergleich eher moderat. All das haben Wissenschaftler der Hans-Boeckler-
Stiftung im Artikel: „Die Mär vom aufgeblähten Sozialstaat“ nachgewiesen.8
Ausgaben für Soziales am BIP im internationalen Vergleich:
Frankreich 31,6 Prozent
Italien 30,1 Prozent
Österreich 29,4 Prozent
Belgien 29,4 Prozent
Spanien 28,1 Prozent
Deutschland 26,7 Prozent

Anders als die Hans-Boeckler-Stiftung gibt die Bundesregierung die Sozialquote für 2024 mit
31,2 Prozent an. Schrecken verbreiten gehört zum Handwerk politischer Beeinflussung.
Besonders die Belastung des Bundeshaushalts durch soziale Leistungen sei in diesem Maße
nicht mehr hinnehmbar. Die bürgerlichen Fachleute für Wirtschaftswissenschaft (Ökonomen)
und die Arbeitgeberverbände kritisieren deswegen nicht die Staatsverschuldung, sondern die
viel zu hohen konsumtiven Ausgaben für Soziales. Empört titelt die FAZ zum
Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2026 „Mehr für Rente als für Investitionen“.9 Mit
ihr finden alle, die sich für sachverständig halten, die Höhe der Ausgaben für Arbeit und
Soziales, die 38 Prozent des Bundeshaushalts ausmachen, für auf Dauer untragbar.

Stellvertretend für viele die Wirtschaftsweise Veronika Grimm:
„Angesichts der angespannten finanziellen Lage der Sozialversicherungen hält die
Wirtschaftsweise Veronika Grimm Leistungskürzungen für nötig. „Wir brauchen in der
Renten-, Pflege- und Krankenversicherung mehr Ehrlichkeit darüber, welche
Leistungen wir uns wirklich leisten können und welche nicht“, sagte sie der Funke
Mediengruppe. „Wenn man den Menschen Versprechungen macht, die man am Ende
nicht halten kann, dann sorgen sie nicht privat vor, obwohl viele es könnten.“ So sei
beispielsweise die sogenannte Haltelinie bei der Rente auf Dauer nicht finanzierbar.
„In der Pflege sieht es nicht anders aus“, sagte Grimm. Auf Dauer sei das
Pflegesystem nur finanzierbar, wenn Menschen, die in der Lage seien, Leistungen
selbst zu finanzieren, dies auch täten. Mitunter müssten auch Leistungen gekürzt
werden, um die Lohnnebenkosten nicht noch weiter ansteigen zu lassen. Diese liegen
demnach schon jetzt bei 42 Prozent. Bis zum Ende der Legislaturperiode könnten sie
auf 45 Prozent steigen, sagte Grimm.“10

Den Ökonomen zufolge müsste mal wieder ein Ruck durch Deutschland gehen. “Wir“
können uns die “Wohltaten“ nicht mehr leisten. Alle Sozialversicherungen und
Sozialleistungen müssten auf den Prüfstand. Auch das Arbeitsverhalten und die Arbeitszeiten
müssten sich ändern. Der Ernst der Lage erfordere es. Das müsse dem Volk nur erklärt
werden. So schreibt Gerald Braunberger in der FAZ:
„Die Lage des Landes erfordert…gerade jetzt eine Regierung, für die
Wirtschaftskompetenz einen weitaus höheren Stellenwert besitzt als
Umverteilungseifer. Daher müsste die Union wieder eine Stimme der sozialen
Marktwirtschaft werden. … Das Wachstumspotential der deutschen Wirtschaft wird es
jedoch nicht gestatten, eine im Vergleich zur Lebensarbeitszeit immer längere
Ruhestandszeit dauerhaft zu finanzieren- erst recht, wenn gleichzeitig etwa durch die
Mütterrente die Ansprüche an das System noch weiter gesteigert werden“… . „Die
meisten Menschen besitzen auf den Zustand der Staatsfinanzen und der
Sozialversicherung auch ohne einen Hochschulabschluss in Wirtschaftswissenschaften
vermutlich einen realistischeren Blick als viele verängstigte Politiker in Berlin und
München“ … Merz solle“vernünftig und furchtlos mit seinen Koalitionären und der
Bevölkerung über die Herausforderungen sprechen, vor denen Deutschland in der
Wirtschafts- und Sozialpolitik steht“.11

Stimme der “sozialen Marktwirtschaft“ zu sein beanspruchen auch die Bundesvereinigung der
deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und mit ihr die Initiative Neue Soziale
Marktwirtschaft (INSM), der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und die
Deutschen Industrie und Handelskammern (DIHK). Sie alle halten sich für sehr sozial,
müssen aber betonen, dass man nur ausgeben kann, was erwirtschaftet wird. Natürlich von
Ihnen!

In einer gemeinsamen Erklärung fordern die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft –
BDA, BDI, DIHK und ZDH
„Wir dürfen nicht nur darüber reden, wie wir leben wollen. Wir müssen vielmehr
darüber reden, wovon wir leben können. Das erfordert eine offene und ehrliche
Debatte. Wenn im politischen Wettbewerb immer noch mit Versprechen geworben wird,
die wir uns nicht mehr leisten können, wird offensichtlich übersehen, dass wir ein
Wachstum der deutschen Wirtschaft brauchen, um dies zu bezahlen. Die Stärkung der
Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft muss oben auf der Agenda der
nächsten Bundesregierung stehen. Wir dürfen keine weitere Zeit verlieren“.12

Die „Hoffnung auf Aufbruch“ (FAZ) ist bei ihnen schon wieder verflogen. Die Regierung will
ihnen viel bessere Abschreibungsmöglichkeiten einräumen und sagt ihnen ab 2028 erhebliche
Steuersenkungen zu , obwohl ein riesiges Subventionsprogramm sie aus der Depression
ziehen soll und mit gigantischer Aufrüstung hohe Gewinnaussichten versprochen werden,
Dennoch sind sie maßlos enttäuscht, weil der erhoffte Angriff auf die Sozialversicherungen
verschoben wurde.
„Als Hauptkritikpunkte ( der Wirtschaft) kristallisieren sich ausbleibende
Reformen der Sozialversicherungssysteme und die Reform der
Schuldenbremse heraus, die Merz entgegen seinen Wahlversprechen noch vor seiner
Wahlzum Kanzler im alten Bundestag angestoßen hatte. »Die Regierung stolpert
planlos in die Schuldenfalle», sagt der emeritierte Professor Wolfgang Scherfvon
der Universität Gießen“.13

Enttäuschung herrscht nicht wegen den Schulden für Rüstung, nicht wegen den Ausgaben für
die marode Infrastruktur, sondern wegen der kümmerlichen Ausweitung der Mütterrente und
den ausbleibenden Spareingriffen in die Sozialversicherung.
Was fordert man von der Sozial- und Arbeitsmarkpolitik? Kurzgefasst: Die Lohnnebenkosten
senken, individuelle Eigenverantwortlichkeit ausbauen und die kollektiven Systeme
schwächen. Arbeitszeitverlängerungen sowohl in der Wochen- als auch in der
Lebensarbeitszeit durchsetzen, Schutzvorschriften deregulieren und Tarifbindungen abbauen
um die Löhne zu senken. Ganz vorne im Kürzungsprogramm steht die Rente.

Rentenversicherung
Die Rentenversicherung ist mit einem Haushalt von 380 Milliarden Euro im Jahr 2023 der
größte Posten der sozialen Sicherung. Wie im Koalitionsvertrag besprochen wurde das
bisherige Rentenniveau von 48 Prozent zum Bruttolohn, aus dem die Beiträge zur Kranken –
und Pflegeversicherung rausgerechnet werden, beibehalten und der Nachhaltigkeitsfaktor
ausgesetzt. Wenn mehr Lohnabhängige in Rente gehen als neue Arbeitskräfte in die Rentenkasse
einzahlen, sollte der Nachhaltigkeitsfaktor bewirken, dass die Renten sinken. Dass das nicht
umgesetzt wurde, bewirkt ein riesiges Geschrei der Zunft der Ökonomen und der
Wirtschaftsverbände: Die Renten sind zu hoch! „Wir“ können sie uns nicht mehr leisten.

In Wirklichkeit sind die Renten sehr niedrig und rangieren im internationalen Vergleich ganz
weit unten.

2023 betrug die Durchschnittsrente für alle Neuzugänge 1.110 Euro
für Männer 1.295 Euro
für Frauen 937 Euro 14
21 Prozent der Rentnerinnen und Rentner leben unterhalb der Schwelle, ab der Armut droht.
Es ist die am schnellsten wachsende Armutsgruppe.

Auch die Standardrente, die sich aus 45 Arbeitsjahren mit stetig durchschnittlichem
Bruttolohn errechnet, ist mit einem Zahlbetrag von 1.503,33 Euro vor Steuern so niedrig, dass
ein Leben mit einer Miete in städtischen Räumen damit kaum möglich ist. Dennoch erreichen
nahezu 60 Prozent der Rentenversicherten diesen Zahlbetrag nicht.
Aber die Vertreter des Kapitals wollen die Renten noch weiter um 5 Prozentpunkte absenken.
Der Nachhaltigkeitsfaktor soll das bewirken, indem die Renten von der allgemeinen
Lohnentwicklung getrennt werden. Mit der Rentenreform von 1957 wurde beschlossen, dass
Rentner und Rentnerinnen an der allgemeinen Lohnentwicklung teilhaben sollten, indem die
Renten wie die Bruttolöhne angehoben werden. Davon wurde zuerst 1992 abgewichen, als
beschlossen wurde, die Renten nur noch entsprechend der Nettolöhne anzupassen. In den
Reformen ab 2002 wurde dann eine neue Rentenberechnung eingeführt, die die Renten
massiv senkte. Doch die Anpassung der gesenkten Renten an die Nettolöhne wurde später
wieder hergestellt, als der Nachhaltigkeitsfaktor ausgesetzt wurde. Damit soll, so wird
gefordert, jetzt Schluss gemacht werden. Die Renten sollen langsamer steigen als die Löhne
und von gegenwärtig 48 Prozent zum Bruttolohnauf 43 Prozent fallen. Die
Durchschnittsrente von 1.110 Euro betrüge dann nur noch 994 Euro.
Die Koalitionsregierung hat jedoch beschlossen, die Renten bis 2030 bei 48 Prozent zu
stabilisieren. Dagegen richtet sich der wütende Protest.

Als zweiter Sündenfall der Regierung gilt die Ausweitung der Mütterrente. Die Mütterrente
oder Erziehungsrente war von Anfang an ungleich ausgestattet. Mütter, die nach 1991 Kinder
geboren haben, erhielten pro Kind drei Jahre auf die Rente angerechnet, wahrend ältere
Mütter nur ein Jahr erhielten. Das war willkürlich und ungerecht. Auch den CSU-Frauen war
das nicht zu vermitteln. Vor allem auf ihren Druck wurde die Mütterrente auch für die Frauen,
die vor 1991 geboren hatten, nach und nach erhöht. Zuletzt (2019) wurden auch den älteren
Müttern 2,5 Entgeltpunkte gut geschrieben. Die letzte Lücke von 0.5 Prozent soll nun
geschlossen werden. Das kostete nach Berechnung der gesetzlichen Rentenversicherung ca.
4,45 Mrd. Euro im Jahr.15

Über den kuriosen Umgang mit Zahlen
Die weisen Frauen Grimm und Schnitzer machen daraus große Summen, indem sie die
jährlichen Mehrkosten, die daraus dem Haushalt entstehen, bis zum Jahr 2040 hochrechnen.
Die Rentenstabilisierung verschlinge demnach 130 Milliarden Euro und die Anhebung der
Mütterrente erfordere weitere 70 Milliarden,16 so dass die beeindruckende Summe von 200
Milliarden entsteht, die als Geschenkpaket sinnlos raus geschmissen werde. Durch solche
Langzeitrechnungen bekommen die Zahlen eine einschüchternde Größe, ohne dass sie
überprüfbar wären. Woher kennt man die Lohnentwicklung? Könnte es nicht sein, dass die
Reallöhne stagnieren und damit auch in der Rente wieder Nullrunden anstehen? Könnte es
nicht auch sein, dass die Zahl der berechtigten Mütter, die vor 1991 Kinder erzogen haben
und schon in Rente sind, kontinuierlich sinkt? Und ist es nicht auch wahrscheinlich, dass
durch die Anhebung der Mütterrente der Anteil der Rentnerinnen, die Grundsicherung
beantragen könnten, ebenfalls sinkt und dadurch an anderer Stelle Sozialausgaben gespart
werden? Selbst dass die Mütterrente erst ab 2028 gezahlt werden soll, wurde nicht
eingerechnet. Um Genauigkeit geht es den Weisen nicht. Es geht um Stimmungsmache, denn
die wirklichen Angriffe auf die Rente stehen noch bevor und gehen tiefer.

Die Vorschläge der Weisen
Im Jahresgutachten des Sachverständigenrats von 2023 machen die Wirtschaftsweisen
grundlegende Vorschläge zur Rentenreform.
1. Die sozialversicherungspflichtige Erwerbsarbeit muss gesteigert werden, damit die
Zahl der Einzahler wächst.
2. Die Lebensarbeitszeit muss verlängert werden.
3. Die Durchschnittsrente muss gesenkt werden.
4. Die Renten sollen an die Inflation angepasst werden und nicht mehr an die Löhne.
5. Eine Umverteilung innerhalb des Rentenbezieher wird empfohlen, um Altersarmut
zu vermeiden.
6. Die Witwer-Witwenrente sollte abgeschafft werden.
7. Die zusätzlichen Altersvorsorge soll ausgebaut werden.

In Kurzform liegen hier alle Forderungen auf dem Tisch, die von den Wirtschaftsverbänden
und den Instituten der Wirtschaft erhoben werden.
Zu 1.
Die Teilzeitarbeit muss eingeschränkt werden. Es ist dafür zu sorgen, dass vor allem Frauen in
Vollzeit tätig sein können. Das gilt als das wichtigste brach liegende Arbeitskräftepotential.
Darüber hinaus sind Arbeitsanreize und Qualifizierungen zu fördern. Aus dem Ausland sind
Fachkräfte anzuwerben.

Zu 2.
Die Lebensarbeitszeit muss dringend verlängert werden. Es gibt verschiedene Vorschläge:
Sofort das Rentenalter auf 70 erhöhen oder maßvoller, bei Verlängerung der
durchschnittlichen Lebenserwartung zwei Drittel der Verlängerung der Lebensarbeitszeit und
ein Drittel dem Rentenbezug zuzurechnen. Wie es auch sei, die Verlängerung der
Lebensarbeitszeit sei alternativlos. Damit wird zweierlei bewirkt: Die Rentenbezugszeit sinkt
und mit ihr sinken die Rentenausgaben und die Arbeitszeit wird verlängert.
Im Einklang mit dieser Forderung steht, dass die Frühverrentung beendet werden muss. Die
Rente mit 63, die es jetzt erlaubt nach 45 Beitragsjahren ab dem 64sten Lebensjahr und 2
Monaten abschlagsfrei in Rente zu gehen, muss sofort abgeschafft werden. Durch diese Rente
gingen viel zu viele Arbeitsstunden qualifizierter Kräfte verloren und die Rentenbezugszeit sei
zu kostspielig und zu lang. Diese Forderung ist vor allem für die Wirtschaftsverbände ein
Muss. Weiter müsse die Möglichkeit, durch Rentenverzicht mittels Abschlägen früher aus dem
Erwerbsleben auszuscheiden, erschwert werden, indem die Abschläge von 0,3 Prozent auf 0,5
Prozent erhöht werden.
Merkwürdig, mit welcher Kaltschnäuzigkeit Unternehmer über diese Position hinweg gehen,
wenn sie bei Entlassungen ihre Beschäftigten frühzeitig in Ruhestand schickten und schicken.

Zu 3.
Das Senken der Durchschnittsrente erzeugt die Tendenz, die gesetzliche Rente nicht mehr als
eine den Lebensstandard sichernde Maßnahme zu betrachten. Davon ist schon die
Rentenreform von 2005 mit ihrer neuen Formel abgewichen und nicht umsonst rühmt heute
vor allem die CDU den SPD- Kanzler Schröder als realistischen und mutigen Mann. Seine
neue Formel hat bewirkt, dass die Renten heute, verglichen mit der Formel, die bis 1991 galt,
um dreißig Prozent niedriger ausfallen. Zusammen mit dem Minister für Arbeit und Soziales
Riester wurde erklärt, dass Renten, die einen angemessenen Lebensstandard sichern, nur mit
zusätzlichen kapitalgedeckten Renten aufgrund von freiwilligen Zusatzversicherungen zu
erreichen seien. Die neuen Kürzungsvorschläge zielen darauf, diesen Prozess der Entwertung
der gesetzlichen Rente zu beschleunigen. Die Rente würde so nur noch zu einer
Basisleistung, auf die eine eigenfinanzierte Zusatzsicherung aufbauen muss, wenn Armut im
Alter vermieden werden soll. Die großen Versicherungen und Banken klatschen Applaus.
Eigenverantwortlichkeit ist das Lieblingswort der Reformer.

Zu 4.
Über die Loslösung der Renten von den Löhnen wurde schon oben gesprochen.

Zu 5.
Eine interessante Variante ist: Die Rentenversicherten werden als Kollektiv begriffen, das
untereinander solidarisch sein soll. Das könnte so funktionieren: Die Entgeltpunkte, der
Rentenwert für ein Jahr der Rente, könnte für Empfänger mit geringem Lohn höher bewertet
werden als für die Oberen. Dadurch könnte ein Niveauausgleich in der Rente erreicht werden.
Gegen diesen Vorschlag gab es ein Minderheitsvotum. Der Vorschlag wird nicht auf breite
Sympathie treffen. Er ist insofern interessant, weil er das Äquivalenzprinzip, d.h. die
Abhängigkeit der Rentenhöhe von der Höhe der Einzahlungen in Frage stellt. Deswegen
werde ich weiter unten darauf zurück kommen.

Zu 6.
Die Weisen sorgen sich immer um den Bundeshaushalt und ihr Ziel ist es, den Bundeshaushalt
von Ausgleichszahlungen an die Rentenversicherung zu entlasten. Dabei besteht eine
Verpflichtung des Staats, sich an den Renten zu beteiligen. Unter Bismarck galt schon die
Formel, dass die Versicherung durch Beiträge der Unternehmer, der Arbeiter und des Staats zu
gleichen Teilen getragen werden sollte. Das ist bis heute ungeschriebenes Gesetz, denn die
Versicherungen nehmen auch Fürsorgeleistungen wahr, die nicht über Versicherungsbeiträge
von Unternehmern und Beschäftigten gedeckt sind. Der Staat ist dieser Verpflichtung nur sehr
lax nachgekommen. Der Bundeszuschuss zur Rentenversicherung schwankt in der Regel um
20 Prozent des Bundeshaushalts. 2023 betrug er 23,4 Prozent.17 Einen hohen Posten des
Bundeszuschusses bilden die Hinterbliebenenrenten. Diese betrugen 2023 rund 60 Milliarden
Euro.18 Sie sollen gestrichen werden, weil es nicht mehr zeitgemäß sei. Die meisten Frauen
seien inzwischen berufstätig und hätten mit Ausgleichszahlungen und eigenen
Renteneinzahlungen hinreichend eigene Renten. Es schert die Weisen nicht, dass vor allem die
Frauen in den alten Bundesländern nur 888 Euro Rente inklusive Mütterrente im Durchschnitt
erhalten. Sie sind modern zu Lasten der Frauen, die sie angeblich vertreten. Sie schlagen an
Stelle der Witwenrente eine Splittingrente vor. Die gemeinsame Rente einer Paargemeinschaft
werde im Todesfall halbiert. Damit seien dann alle glücklich.
Ein einfaches Rechenbeispiele zeigt, wie viel unsoziales Sparpotential in diesem Vorschlag
steckt:
Gemeinsame Rente
Rente Ehemann 1.600 Euro
Rente Ehefrau 750 Euro
Gesamt: 2.350 Euro
Witwenrente. Die eigene Rente bleibt. Von der Rente des Verstorbenen erhält die Witwe 55
Prozent (gültiges Recht)
Witwenrente 880 Euro
Eigene Rente 750 Euro
Gesamtversorgung:  1.630 Euro
Rentensplitting. Die gemeinsame Rente wird im Todesfall eines Ehepartners halbiert.
Gemeinsame Rente 2.350 Euro
50 Prozent nach Tod 1.175 Euro
Die Splittingrente liegt in diesem Fall 455 Euro unter der Witwenrente!

Zu 7.
Dass zusätzlich zur Rente privat vorgesorgt werden muss, ist für die Weisen
selbstverständlich. Es existieren viele Vorschläge. Wir können gespannt sein, was kommen
wird. Eine gesetzliche Pflicht zum privaten Sparen, scheint möglich.

Die gesetzliche Krankenversicherung
74,6 Millionen Menschen sind in gesetzlichen Krankenkassen pflichtversichert. Das sind 89
Prozent der Bevölkerung. Die Versicherungspflichtgrenze 2025 liegt monatlich bei 6.150
Euro. 2024 hatten die gesetzlichen Krankenkassen Gesamteinnahmen von 326,8 Milliarden Euro.
Daneben gibt es die privaten Krankenkassen mit 43,8 Milliarden Einnahmen.
Auch das Gesundheitssystem ist in der Krise. Immer neue zusätzliche Beiträge werden von
den Versicherten verlangt. Woran liegt das?
Unter der Überschrift „Schmerzliche Eingriffe im Gesundheitswesen“ gibt Christian Geinitz
(FAZ) den Bürgern die Schuld:
„Ingesamt gilt: Die Deutschen gehen in zu viele medizinische Einrichtungen, und
das zu häufig und oft in die falschen. Sie erhalten unnötige Eingriffe,
Medikationen, ohne dass sie gesünder wären oder länger lebten als Patienten
anderswo.“ 19

Es sind nicht die ausschweifenden Bedürfnisse der Bürger – es ist die Durchdringung des
Gesundheitswesens durch privates Kapital, die die Kosten explodieren lässt und die Qualität
der Versorgung senkt. Wurden 2002 schon 23,5 Prozent der Krankenhäuser privat betrieben,
wuchs deren Anteil bis 2023 schon auf 40 Prozent. Seit 1991 wurden 659 Krankenhäuser
geschlossen und der Bestand von 2.164 Einrichtungen auf 1.525 verringert.20 Gleichzeitig
wächst rasant der Prozess der Einrichtung privaten MVZ’s ( Medizinische
Versorgungszentren). Schon 2015 berichtete das Deutsche Ärzteblatt, dass die Rhön-Gruppe
41 Krankenhäuser an Fresenius-Helios verkauft habe. Den Erlös wolle der Hauptaktionär der
Rhön-Gruppe auch in den Ausbau medizinischer Zentren stecken, um Hausärzte vor Ort
überflüssig zu machen. Im gleichen Artikel berichtet die Zeitschrift, dass die Helios Gruppe
von ihren Krankenhäusern eine Umsatzrendite von 15 Prozent erwartet.21
Die Datenlage über die Renditen im Gesundheitswesen ist denkbar schlecht. Angenommen
wird, dass die Eigenkapitalrendite privater Einrichtungen ca.15 Prozent beträgt. In
gemeinnützigen Einrichtung kirchlicher Träger betrage sie ca. 6,5 Prozent, während
öffentliche Träger ein Minus von 1 Prozent hinnehmen müssten. Da Länder und Kommunen
nahezu pleite sind und seit vielen Jahren aufgrund der neoliberalen Austeritätspolitik trotz
gesetzlicher Verpflichtung keine Investitionen in die Einrichtungen des Gesundheitswesens
leisten, sind die privatkapitalistischen Einrichtungen weiter auf dem Vormarsch.
Vorangetrieben wird das mit dem System der Abrechnung von Leistungen nach
Fallpauschalen, das die Einrichtung von hochspezialisierten Einrichtungen und die privat
Versicherten begünstigte. Über den Niedergang der öffentlichen Einrichtungen schreibt der
Chirurg Bernd Hontschik:
„… Das System der Fallpauschalen ist aber nicht allein dafür verantwortlich,
dass in den vergangenen vier Jahren knapp sechzig Krankenhäuser geschlossen wurden
und über siebzig akut von Schließung bedroht sind. Der zweite Grund ist, dass sämtliche
Landesregierungen allesamt über Jahrzehnte ihren gesetzlichen Auftrag ignorierten, in
die Krankenhaussubstanz zu investieren. Sie ließen ihre Krankenhäuser sozusagen
verhungern und eines nach dem anderen in die Schuldenfalle laufen. Und so kommt es,
dass heute knapp siebzig Prozent der Kliniken ihre Existenz akut gefährdet sehen. Fast
kein Krankenhaus kann seine Ausgaben aus den laufenden Einnahmen decken. Die
Situation der Krankenhäuser ist also im ganzen Land dramatisch.
Doch halt: Da gibt es noch die privaten Klinikkonzerne. Dort ist gar keine Rede von
Schließungen oder von Unterdeckung der laufenden Ausgaben. Im Gegenteil: Die vier
größten Konzerne expandieren ständig und erwirtschaften im Jahr rund eine Milliarde
Gewinn für ihre Aktionäre. Wie geht das denn? Das Rätsel ist schnell gelöst: Kündigung
der Tarifverträge, Outsourcing aller nichtmedizinischen Leistungen,
Personalverknappung über Schmerzgrenzen hinaus und Konzentration auf lukrative
Leistungen, mit anderen Worten: Kosten senken und Einnahmen steigern. Medizin wird
nur noch in lukrativen Sektoren betrieben. Ein allgemeiner Versorgungsauftrag im Sinne
einer öffentlichen Daseinsvorsorge gilt für börsennotierte Konzerne nicht.“ 22

Ähnlich urteilt Thomas Kunkel
„… Mit der Einführung der Fallpauschalen, den sogenannten Diagnosis Related Groups
(DRG), im Jahr 2004 wurde in der Bundesrepublik ein Paradigmenwechsel in der
stationären Versorgung und damit einem Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge
vollzogen. Ursprünglich zur Bekämpfung von tatsächlich oder vermeintlich bestehenden
Fehlanreizen der Finanzierung über tagesgleiche Pflegesätze eingeführt, hat sich im
Zuge der DRG-Einführung eine ökonomische Dynamik entfaltet, die alle Ebenen der
stationären Versorgung gleichermaßen durchdringt: Krankenhäuser wurden zu Fabriken
getrimmt, so dass ökonomische Interessen in inakzeptabler Weise mit medizinischen
Entscheidungen verbunden wurden. Die betriebswirtschaftliche Ideologie bestimmt
seitdem nicht nur das Leben und Arbeiten in den Kliniken egal welcher Trägerschaft.
(…) Das hat unmittelbare Auswirkungen auf das öffentliche Gesundheitssystem, das als
öffentliche, d. h. solidarische und demokratische Aufgabe in die Hand der
Lohnabhängigen gehört…“23
Das im November 2024 verabschiedete Krankenhausverbesserungsversorgungsgesetz
(KHVVG) beschleunigt den Prozess des Sterbens von Krankenhäusern und der Privatisierung
noch. Die Versorgung vor allem der ländlichen Bevölkerung mit Gesundheitsdiensten wird
radikal ausgedünnt.
Aber es sind nicht nur die privaten Krankenhäuser und MVZ’s, die die Preise im
Gesundheitswesen treiben. Es sind auch die Hersteller Medizinischer Geräte und die
Pharmaindustrie, die durch monopolistische Preise ihren Teil dazu beitragen. Dazu gibt es
immer mehr spezialisierte Facharztpraxen, die eminente Gewinne erzielen. An der Spitze
stehen die Radiologen mit einem Gewinn von mehr als 1 Million Euro pro Jahr.
Bei diesen Begehrlichkeiten nimmt es kein Wunder, dass die Preise explodieren und die
Versicherungsbeiträge nicht mehr reichen, um die Profiterwartungen zu bedienen. Deswegen
zielen die Vorschläge, die zur Reform gemacht werden, im wesentlichen darauf, die
Regelleistungen zu senken, um den Anteil privater Vorsorge zu erhöhen. Auch hier soll die
Krankenversicherung nur noch eine Basisversorgung garantieren, während man sich für eine
Vollversorgung zusätzlich versichern sollte. Dazu sollten, damit die Bürger sich nicht zu
leichtfertig krank schreiben lassen, wieder Karenztage eingeführt werden. Den Arbeitgebern
ist darüber hinaus vor allem die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ein Dorn im Auge. Die
möchten sie wieder im vollen Umfang an die Krankenversicherungen verlagern.

Wir können gespannt sein, welche Sparvorschläge in Zukunft gemacht werden. Sie werden
ganz sicher in Richtung von Eigenbeteiligungen und Leistungskürzungen gehen.
Dabei wird für viele Bürger jetzt schon immer deutlicher, dass wir in eine Zwei- Klassen
Medizin treiben. Es wird immer schwieriger, als Kassenpatient überhaupt noch einem Termin
bei Fachärzten zu bekommen. Dort werden immer mehr Igel-Leistungen, also Leistungen, die
die Krankenkassen nicht erstatten, als absolut notwendig dargestellt, während die
Krankenkassen wiederum sich aus Zuzahlungen z.B. für Zahnersatz und Sehhilfen immer
mehr zurückgezogen haben.

Pflegeversicherung
Es gibt 2023 in Deutschland 16.505 Pflegeeinrichtungen. Davon sind 11.250 vollstationär.
52,8 Prozent der Pflegeheime haben freigemeinnützige Träger, 4,5 Prozent öffentliche und
41,7 Prozent private Träger. Auch hier sind die Privaten auf dem Vormarsch. Über deren
Renditen in Deutschland lässt sich wenig aussagen. Sie werden systematisch verdunkelt.
Immerhin wird mit Renditeversprechen zwischen 3 bis 5 Prozent für Investitionen geworben
und gelobt, dass es sich dabei um sichere Anlagen handele, weil durch die
Sozialversicherungen eine stetige Finanzierung gesichert sei.24 Der ehemalige
Bundesgesundheitsminister Spahn hielt Renditen von über 10 Prozent in diesem Bereich für
unmoralisch, musste aber damit indirekt zugeben, dass es sie wohl gebe.25 Eine gesetzliche
Initiative zur Überprüfung der Geldabflüsse blieb aus. Ver.di berichtete von internationalen
Heuschrecken, die sich der Pflegeeinrichtungen bemächtigten und hohe Profite
herausschlügen.26
Die Eigenanteile sind inzwischen sehr hoch. Im Durchschnitt beträgt der Eigenanteil in
Deutschland 3.108 Euro. Im Eigenanteil sind neben Unterkunft und Verpflegung auch die
Investitionskosten und die Kosten für Berufsausbildung eingeschlossen. Das bedeutet, dass
aus den Gewinnen keine Reinvestitionen zu leisten sind. Damit sehen die Renditen schon
deutlich besser aus, weil sie ohne Rückstellungen voll in privaten Konsum fließen können.
Die Vorschläge Kosten zu senken sind die üblichen. Die Länder sollen die Investitionskosten
und Ausbildungskosten übernehmen. Wie das bei hoch verschuldeten Ländern geschehen soll,
steht in den Sternen. Darüber hinaus wird wie bei den Renten eine private
Zusatzversicherung, am besten obligatorisch, empfohlen.

Bürgergeld/Hartz IV
Das ist die vom Bürgertum am meisten gehasste Sozialleistung, obwohl sie nur 4,2 Prozent
des Sozialbudgets (2023) ausmacht. Es wird immer wieder behauptet, die Anpassungen des
Bürgergelds 2023/2024 seien übertrieben hoch gewesen und unvertretbare Sozialgeschenke,
die dazu führten, dass die Bezieher sich dem Arbeitsmarkt verweigerten. Dabei folgten die
Erhöhungen einem klar gesetzlich geregelten Berechnungsverfahren und glichen nur die
gestiegenen Lebenshaltungskosten aus.27 2025 und 2026 gibt es nun Nullrunden, obwohl auch
in den letzten Jahren die Inflation weiter stieg. Das sei den Beziehern zumutbar, erklärte selbst
der als sozial geltende ehemalige Minister Heil. Es ist ein klarer Verstoß gegen gesetzlich
definierte Regeln. Dem gegenüber steht die selbstverständlich gut geregelte Erhöhung der
Diäten in den Jahren 2024 und 2025. Die Bundestagsabgeordneten bewilligten sich jeweils
600 Euro, was immerhin 5,6 Prozent entspricht und deutlich über der Inflationsrate liegt. Vor
Neiddebatten wurde gewarnt!

Für das Bürgergeld und für die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft und
Heizung sind im Haushalt für 2026 rund 41 Milliarden Euro veranschlagt. Das sind rund 1,5
Milliarden Euro weniger als für 2025.
„Begründet wird dies in der Vorlage damit, dass die Bundesregierung eine
Belebung des Arbeitsmarktes erwartet, die zu einer sinkenden Anzahl von
Leistungsbeziehern führen soll und damit zu niedrigeren Ausgaben“.28

Genau das Gegenteil wird der Fall sein. Arbeitslosigkeit und Armut werden steigen und damit
die Zahl der Bürgergeldberechtigten. Dennoch hält die Regierungskoalition an ihrem Sparziel
fest. Da der Anteil der Wohnkosten am Bürgergeld besonders gestiegen ist, will sie nun die
Wohnkosten pauschalisieren und den Anspruch auf Wohnraum noch weiter einschränken. Für
das Steigen der Mietkosten und auch der Mietnebenkosten sind die Bezieher von Bürgergeld
kaum verantwortlich zu machen. Da wäre eher auf Vonovia und andere Miethaie zu achten,
die die Preise treiben. Das sind aber Klienten der Koalition und man schlägt lieber die
Kleinen. Wo sollen die aber billige Wohnungen hernehmen?

Die Partei die Linke berichtet auf ihre Anfrage im Bundestag vom August 2025:
8,8 Prozent aller Bedarfsgemeinschaften bekamen nicht die tatsächlichen Ausgaben
für die Unterkunft (Miete) erstattet. Diejenigen, die davon betroffen waren, mussten
durchschnittlich rund 121 Euro im Monat (2023: 111 Euro im Monat), rund 23,2 % der
tatsächlichen Mietkosten, aus Regelbedarf oder Ersparnissen selbst finanzieren.
Durchschnittlich knapp 60.000 Bedarfsgemeinschaften bekamen in 2024 nicht die
tatsächlichen Ausgaben für die Heizung erstattet. Diejenigen, die davon betroffen
waren, mussten durchschnittlich über 58 Euro im Monat, 35 % der tatsächlichen
Heizkosten, aus Regelbedarf oder Ersparnissen selbst finanzieren.29

Die Pläne der Bundesregierung zielen also darauf, die Lebenshaltungskosten der Ärmsten
noch weiter zu schmälern oder sie in Obdachlosigkeit zu treiben. Als weiteres Sparmittel ist zu
vermuten, dass das brutale Sanktionsregime wiederkehrt um Kosten zu senken. Der Name
„Bürgergeld“ soll verschwinden.

Die Arbeitslosenversicherung
Diese Versicherung ist jetzt schon klamm und im nächsten Jahre wird die Arbeitslosigkeit eher
zunehmen. Der Sozialversicherungsbeitrag soll aber nicht steigen, da die Lohnnebenkosten
der Arbeitgeber 20 Prozent nicht übersteigen dürften. Deswegen werden Sparmaßnahmen
gesucht. Das arbeitgeberfreundlicher Institut für deutsche Wirtschaft ist vorgeprescht. Es
schlägt vor, den Bezug von Arbeitslosengeld auch für über 50jährige auf 12 Monate zu
beschränken. Dadurch könnten 2 Milliarden Euro gespart werden.30

Die Generationengerechtigkeit
In der Propaganda wird immer behauptet, die Rentnerinnen und Rentner belasteten mit ihren
Ansprüchen die arbeitende Generation und vor allem die Jugend in nicht zumutbarer Weise. Die FAZ berichtet von einer neuen Untersuchung des Wirtschaftsweisen Martin Werding, in der er aufgrund profunder Berechnungen behauptet, dass heute ein „Schulanfänger zwischen
dem 20. Lebensjahr und der Regelaltersgrenze von 67 Jahren durchschnittliche Beitragssätze
von 55,6 Prozent auf die versicherungspflichtigen Einnahmen zu entrichten“ habe.31

Das ist eine neue Variante der Schreckensnachrichten der Demografen, die immer beweisen
wollen, dass unser Sozialsystem nicht mehr finanzierbar sei, weil die Alterung der
Gesellschaft zunehme. Sie selbst stilisieren sich immer als Vertreter der Jungen. Dabei reden
sie bei all ihren Reformvorschlägen davon, dass mehr Geld zur sozialen Absicherung über
private Versicherungen von den Einzelnen aufgebracht werden müssten. In den
Sozialversicherungen ist es bisher in der Hauptsache so, dass die Beiträge paritätisch von
Versicherten und ihren Unternehmen eingezahlt werden. In den privaten Zusatzversicherungen
bezahlen die jungen Werktätigen die Beiträge aber allein. Unterm Strich werden also deutlich
höhere Aufwendungen von den Jungen verlangt. Es ist keineswegs so, dass die dieser
Belastung ohne Widerspruch zustimmten oder sie umsetzten.

Die FAZ berichtet auch von einer Umfrage zur subjektiven Haltung der Bürger zur
Rentendiskussion vom Institut für Wirtschaftspädagogik der Uni Mannheim. Die
Untersuchung teilt die befragten Arbeitnehmer in vier Altersstufen ein, die sie Generationen
nennt.
„Über alle vier Generationen hinweg erscheinen dabei ein höheres
Renteneintrittsalter und ein niedrigeres Rentenniveau als die beiden
unattraktivsten Varianten. Hingegen finden die Befragten mehrheitlich, dass ein
höherer Steuerzuschuss das geeignetste Mittel ist, um die Lücken zu schließen.
Für die beiden jüngeren Generationen erscheint trotz eigener Betroffenheit auch
einhöherer Rentenversicherungsbeitrag als eine geeignete Option.
Bei den Antworten fällt auf, dass eine Politik wie in Österreich, die auch die
Beamten in die gesetzliche Rente einbezogen hat, bei deutschen Wählern offenbar
sehr beliebt ist“…. Weitere Antworten ergaben, dass die Bevölkerung einem
höheren Mindestlohn eine positive Wirkung auf das Rentenniveau zuschreibt“.32

Eigene Forderungen entwickeln und vertreten
Die bürgerliche Politik zielt ihrem Wesen nach auf Spaltung. Arm gegen reich, jung gegen alt,
eingeboren gegen zugewandert usw. Jetzt fördert sie besonders eine Spaltung zwischen
gesetzlichen und privat Versicherten in der Daseinsvorsorge. Sie begünstigt eindeutig den
Zugriff kapitalistischer Unternehmen auf die Versicherungen.
Wir sollten uns diesem Zugriff widersetzen und dagegen einen möglichst breiten
Zusammenhalt in Solidarität verlangen. 90 Prozent der arbeitenden Bevölkerung sind
lohnabhängig und arbeiten unter dem Kommando eines Kapitalisten, des kapitalistischen
Staats oder gemeinnütziger Einrichtungen. Dadurch haben sie eine gemeinsame Basis. Sie
alle sollten ihre sozialen Risiken durch gemeinsame Versicherungen in eigener Regie
gemeinsam tragen. Alle Sozialversicherungen sollten zu echten Versicherungen der Erwerbstätigen werden.

Für die Rente bedeutet das, dass die gesonderten Alterssicherungssysteme für Beamte und
spezialisierte Berufe aufgehoben werden. Selbständige sind, soweit sie nicht Kapitalisten sind
und hauptsächlich von Lohnarbeit anderer leben, in die Versicherung einzubeziehen. Die
Abgrenzung ließe sich unter anderem auch am Jahreseinkommen fest machen. Unter den
Versicherten gibt es keine Bemessungsgrenze. Für alle gilt der gleiche Prozentsatz. Damit aber wirksam wird, dass die Leistungen sozial ausgeglichen werden können, muss die Höhe
der Leistungen gedeckelt werden, d.h. eine Maximalrente müsste fixiert werden.
Bisher wurde von bürgerlichen Kritikern dazu immer eingewandt, dass dadurch das
Äquivalenzprinzip verletzt werde. Dies schreibe vor, dass die Versicherungsleistungen sich
stets an den Einzahlungen ausrichten müssten. Interessanterweise wurde im Vorschlag der
Weisen ein interner Ausgleich innerhalb der Rentenversicherung empfohlen. So fest gefügt
scheint das Äquialenzprinzip also nicht zu sein. Warum aber nur Solidarität von relativ
Schwachen verlangen und eine Bemessungsgrenze verteidigen?

Die meisten Sozialgesetze beginnen mit der Formel, dass den Leistungsberechtigten eine
Lebensführung ermöglicht werden soll, die der Würde des Menschen entspricht, z.B. in SGB
II, § 1, dem Bürgergeld. Damit bezieht der Gesetzgeber sich gebetsmühlenhaft auf das
Grundgesetz Artikel 1. „Die Würde des Menschen ist unantastbar“. Mit extrem niedrigen
Renten, mit Grundsicherung und Sozialhilfe ist aber ein Leben in Würde nicht zu führen und
die herrschende Klasse unseres Staats ist nicht bereit, das Gerede von der Menschenwürde
mit Substanz zu füllen.
Der Staat und die meisten seiner Politiker betrachten die Sozialversicherungen als ein von
ihnen geschaffenes Wohltätigkeitswerk, mit dem nach Wohlwollen und jeweiligem
Leistungsvermögen umgegangen werden kann. Deswegen werden ihnen auch staatliche
politische Aufgaben zugeordnet, wie die Rentenanpassung der Versicherten der neuen
Bundesländer, und im Bedarfsfall eigene Leistungen versagt.
Es wird gesagt, dass für eine demokratische Ausgestaltung gesorgt sei, weil durch
Sozialwahlen die Versicherten demokratisch Einfluss nehmen könnten. Das ist falsch. Zwei
Drittel der Gremien der Versicherungen sind von Unternehmern und vom Staat besetzt.
Darüber hinaus haben die gewählten Versicherungsvertreter fast nichts zu entscheiden, denn
Einnahmen und Leistungen festzulegen, obliegt den jeweiligen Regierungen per Gesetz. Mit
sicherem Instinkt gehen deswegen die meisten Versicherten nicht wählen.
Die Wahlbeteiligung betrug bei den letzten Wahlen, die auch nur alle sechs Jahre stattfinden,
mickrige 22,43 Prozent.33

Die Umgestaltung der Versicherungen in Erwerbstätigenversicherungen in der Art von
Genossenschaften, ermöglichte auch deren demokratische Verwaltung. Die Verpflichtung der
Arbeitgeber, den Lohn zu zahlen, aus dem die notwendigen Einzahlungen in die
Versicherungen abgezweigt werden können und die gesetzliche Verpflichtung des Staats, aus
seinem Haushalt Zuschüsse an die Versicherungen zu leisten, sollte dadurch nicht
eingeschränkt werden.
Der Kampf für echte Erwerbstätigenversicherungen findet sicher viel Zuspruch.
Von der Seite der kapitalistischen Unternehmer und ihres Staats ist nichts zu erwarten. Sie
haben nur das Ziel, den Niedergang der Renditen aufzuhalten und ihre Stellung in der Welt zu
verteidigen. Ihr alles bestimmendes Interesse ist die maximale Verwertung ihres Kapitals.
Dafür gehen sie über Leichen. Deswegen greifen sie zur Aufrüstung mittels enormer
Staatsverschuldung, um ihre politischen Ziele notfalls auch mit Gewalt durchsetzen zu
können. Soziale Verpflichtungen im Innern, die sie hindern könnten, diese Ziele zu
realisieren, werden sie versuchen zu schleifen. Die Pläne der Unternehmer, ihrer Verbände
und der bürgerlichen Parteien entsprechen der Logik ihrer grundlegenden Interessen. Dem
kann nur entschlossener Widerstand Einhalt gebieten. Dieser Widerstand kann nur
erfolgreich sein, wenn erkannt wird, dass das Interesse der Erwerbstätigen und sozial
Abgehängten den Interessen des Kapitals fundamental entgegensteht. Staatsverschuldung,

Aufrüstung und Militarismus ergeben sich aus der Politik des Kapitals. Frieden, soziale
Sicherung und bessere Löhne sind nur zu erkämpfen, wenn der Zusammenhang der
Politikfelder erkannt und der Destruktivität der herrschenden Klassen die Solidarität der
Erwerbstätigen und der sozial Abgehängten entgegengesetzt wird.
Tobias Weißert. 19.08.2025

Anmerkungen
Die Eckdaten des zweiten Regierungsentwurfs zum Bundeshaushalt 2025 und die Eckwerte
bis 2029 sind:

Haushalt 2025 Eckwerte 2026 2027 2028 2029

Finanzplan (Eckwerte)

Ausgaben 503,0 519,5 512,7 550,4 573,8

Veränderung

Vorjahr in % +6,1 3,3 -1,3 +7,4 +4,3

Einnahmen 421,2 430,2 425,3 434,7 447,8

davon

Steuereinn. 386,8 383,8 400,6 412,3 423,9

Nettokreditaufnahme

Kernhaushalt (NKA) 81,8 89,3 87,5 115,7 126,1

Sondervermögen 61,3 83,4 84,4 58,0 59,4
Sondervermögen

Infrastruktur und
Klimaneutralität
37,2 57,9 57,0 58,0 59,4
Sondervermögen

Bundeswehr 24,1 25,5 27,5 –

  • Fußnoten:
    1 Daten FAZ 29.07. 2025
    2 https://www.isw-muenchen.de/online-publikationen/texte-artikel/5354-wie-waers-mit-
    steuererhoehung-statt-riesen-verschuldung
    3 https://www.bundesbank.de/de/presse/pressenotizen/deutsche-staatsschulden-954838
    4 FAZ 22.05. 2025
    5 https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/mehr-wirtschaft/neue-schulden-der-deutsche-
    staat-rutscht-in-die-zinsfalle-110609732.html
    6 https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/07/PD25_278_811.html
    7 FAZ 11.08.2025
    8 https://www.boeckler.de/de/boeckler-impuls-die-mar-vom-aufgeblahten-sozialstaat-
    57956.html Das zeigt eine Analyse des IMK. „Wer von einem ungebremst wachsenden Sozialstaat spricht
    oder davon, dass der Staat generell immer weiter aufgebläht werde, verbreitet eine Mär, die
    nicht durch Fakten gedeckt ist“, fasst IMK-Direktor Sebastian Dullien die Ergebnisse der
    Untersuchung zusammen.
    9 FAZ 31.07.25
    10 https://www.zeit.de/politik/deutschland/2025-08/veronika-grimm-wirtschaftsweise-
    sozialversicherung-kuerzung
    11 FAZ 07.08.2025
    12 https://bdi.eu/artikel/news/vier-spitzenverbaende-es-ist-zeit-zu-handeln
    13 FAZ 13.08. 2025
    14 Rentenversicherung in Zeitreihen ( RviZ), Oktober 2024, S.117
    15 https://www.ihre-vorsorge.de/rente/nachrichten/rentenkasse-csu-plan-zu-muetterrente-
    kostet-milliarden
    16 FAZ, 6.8.2025
    17 RViZR, S.238/239
    18 RViZR, S. 241
    19 FAZ , 30.04.2025
    20 https://www.sozialpolitik-aktuell.de/files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/
    Gesundheitswesen/Datensammlung/PDF-Dateien/abbVI32b.pdf
    21 https://www.aerzteblatt.de/archiv/private-kliniktraeger-die-grossen-erzielen-gute-gewinne-
    828d9cb3-d8d1-45b9-9b83-64b489d6e24e
    22 Beitrag von Dr. med. Bernd Hontschik am 29. Januar 2024 bei Gemeingut in
    BürgerInnenhand
    23 Artikel von Thomas Kunkel, Vorstandsmitglied im Verein demokratischer Ärztinnen und
    Ärzte e. V., in der jungen Welt
    24 Für viele: https://dasinvest.de/pflegeimmobilien.html?
    gad_source=1&gad_campaignid=359580561&gclid=Cj0KCQjw-
    4XFBhCBARIsAAdNOkvB93b_B_ijZUMkNLkd90i3hjeJb5cF1E8nc44QDAqRp9cHQWfhN
    BaaAsn7EALw_wcB
    25 https://www.aerzteblatt.de/news/spahn-stoesst-mit-kritik-an-privater-pflegebranche-auf-
    widerspruch-95e306e3-0a96-4185-8d99-288d0d560411
    26 https://gesundheit-soziales-bildung.verdi.de/mein-arbeitsplatz/altenpflege/++co+
    +129e2c9a-5276-11f0-b0ba-6d2eaebd583e
    27 https://www.wsi.de/de/blog-17857-hartnaeckig-aber-falsch-die-kritik-an-der-
    buergergelderhoehung-62800.htm
    28 https://www.deutschlandfunk.de/rente-buergergeld-verkehr-verteidigung-welche-ressorts-
    mehr-geld-bekommen-welche-sparen-muessen-100.html
    29 https://www.dielinkebt.de/themen/nachrichten/detail/wohnkostenluecke-
    buergergeldbetroffene-zahlen-500-mio-euro-aus-eigener-tasche/
    30 https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/arbeitsmarkt-sparvorschlag-von-
    oekonomen-nur-noch-ein-jahr-arbeitslosengeld/100142018.html
    31 FAZ, 12.05.2025
    32 FAZ, 15.05.2025
    33 https://arbeitsmarkt-und-sozialpolitik.verdi.de/ueber-uns/nachrichten/++co++48db3d70-
    821a-11ef-a868-1d97ea57d30

 

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