Die Liste „Gemeinsam Stark“ hat ihre Wahlanfechtung der Online-Wahl des BR bei der Beiersdorf AG gewonnen!

Das schriftliche Urteil des Arbeitsgerichtes Hamburg, das den Klägern am 7.6. zuging, ist überaus klar und eindeutig: Die Online-Wahl vom April 2016 ist NICHTIG!
Sie rechnen damit, daß die Antragsgegner vor das Landesarbeitsgericht gehen. Aber das Signal des Arbeitsgerichtes ist eindeutig.
Das Urteil wird Auswirkungen bei künftigen Betriebsratswahlen in der Republik haben.
Schon beim Kammertermin am 17.05.2017 ließ die Richterin die Tendenz zur Nichtigkeit der Wahl erkennen.
Die Richterin fragte in Richtung Betriebsrat und Arbeitgeber-Vertreter, ob sie denn geglaubt hätten als Einzelunternehmen am Gesetzgeber vorbei agieren zu können. Daraufhin herrschte betretenes Schweigen, denn die Wahlordnung sieht die Onlinewahl nicht vor.

Bei der Urteilsverkündung brachte es die Richterin erneut auf den Punkt: Das Gesetz sieht keine Online-Wahl vor! Zum heutigen Zeitpunkt ist das unrechtmäßig.

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