27.763 Unterschriften für Volksinitiative Pflegenotstand

Pressemitteilung des Hamburger Bündnisses für mehr Personal im Krankenhaus

Heute hat das Hamburger Bündnis für mehr Personal im Krankenhaus dem Senat sagenhafte 27.763 Unterschriften für eine Volksinitiative überreicht, die in der Rekordzeit von nur drei Wochen gesammelt wurden.
Damit wird Hamburgs Krankenhausgesetz um konkrete Regelungen für eine der Menschenwürde entsprechende Personalausstattung im Krankenhaus ergänzt. Die dafür erforderlichen Mittel sollen teilweise durch eine Erfüllung der ohnehin bereits durch Bundesgesetz geltenden Investitionsverpflichtungen Hamburgs erbracht werden.
„Wir sind überwältigt von diesem unerwarteten Erfolg“, sagt Regina Jürgens, eine der Aktiven im Bündnis. „Die Stimmung in der Bevölkerung ist ganz eindeutig: Fast alle, die unsere Sammlerinnen und Sammler angesprochen haben, waren sofort begeistert, etwas für bessere Pflege und mehr Personal im Krankenhaus tun zu können.“
Schon nach der Anmeldung der Volksinitiative am Internationalen Frauentag hatten die regierenden Parteien wie auch die Gesundheitssenatorin Argumente gegen die Forderungen des Bündnisses öffentlich gemacht, auf die wir kurz antworten wollen.
1. Maßnahmen für mehr Pflegepersonal gehörten in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes, unsere Forderungen seien der falsche Weg.
Unsere Antwort: Wenn der Bundesgesetzgeber unsere Forderungen übernähme, wären wir froh. Aber es gibt in Deutschland keine bundesweite Volksgesetzgebung. Außerdem ermöglicht das Krankenhausfinanzierungsgesetz den Ländern, zusätzliche Qualitätsvorgaben zu machen, und genau solche fordern wir. Hamburg hat auch schon in einigen Bereichen Personalvorgaben gemacht (es geht also!).
2. Der Bund würde uns überholen, denn bis Jahresmitte sollen von der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem Spitzenverband der Krankenkassen Personaluntergrenzen festgelegt werden, die Anfang 2019 in Kraft treten sollen. Unsere Initiative dagegen wäre erst in mehreren Jahren wirksam.
Unsere Antwort: Wenn uns der Bund nicht nur zeitlich, sondern auch inhaltlich überholt, stellen wir unsere Initiative sofort ein. Aber wir können nicht erkennen, dass dort eine nennenswerte Erhöhung des Pflegepersonals und damit der Pflegequalität beabsichtigt ist. Vielmehr soll nur die allerschlechteste Qualität aufs Niveau der durchschnittlich schlechten angehoben werden. Wenn jedes Krankenhaus zwei oder drei Pflegepersonen mehr bekommt, ist den Patienten und den überlasteten Kolleginnen nicht wirklich geholfen.
3. Der Koalitionsvertrag sehe weitere Verbesserungen vor, die sollten wir abwarten.
Unsere Antwort: Dem Grokodeal trauen wir nicht. Er ist zu unbestimmt formuliert und niemand weiß, ob und wie er umgesetzt wird. Sollte er unseren Forderungen entsprechen, beenden wir unsere Initiative auf der Stelle. Dass allerdings Gesundheitsminister Jens Spahn die Verbesserungen der Personalsituation in der „betriebswirtschaftlichen Verantwortung“ der Krankenhausträger belassen will, halten wir nicht für ein gutes Zeichen.
4. Wir belasteten den Hamburger Steuerzahler mit Kosten, die eigentlich die Krankenkassen zu schultern hätten.
Unsere Antwort: Hamburg bezahlt zwar schon den zweithöchsten Investitionskostenzuschuss aller Bundesländer für die Krankenhäuser, aber immer noch zu wenig, so dass die Krankenhäuser Investitionen aus den Pflegesätzen abzweigen müssen (Pflegestellen werden zu Baustellen).
Zu diesem letzten Punkt sagt Axel Hopfmann, Sprecher des Bündnisses: „Alle Steuerzahler, die unsere Volksinitiative unterschrieben haben, sind bereit, an der Bezahlung von mehr Personal mitzuwirken. Es gab in Hamburg schon einige teurere Projekte, bei deren Finanzierung der Steuerzahler herhalten musste, ohne dass er, wie hier, vorher gefragt worden wäre oder gar selbst die Initiative ergriffen hätte.“
Wie geht es weiter?
Jetzt hat der Senat vier Wochen Zeit, um zu prüfen, ob wir 10.000 gültige Unterschriften gesammelt haben. Daran dürfte kein Zweifel bestehen. Dann muss die Bürgerschaft sich mit unseren Forderungen in öffentlicher Sitzung beschäftigen und kann sie übernehmen. Andernfalls folgt im Herbst/Winter die zweite Stufe der Volksgesetzgebung, das Volksbegehren, bei dem in drei Wochen 60.000 Unterschriften gesammelt werden müssen. Danach folgt wieder eine viermonatige Diskussions- und Anhörungszeit und schließlich kann zusammen mit der Bürgerschaftswahl im Februar 2020 der Volksentscheid durchgeführt werden.

Kontakte für Nachfragen und Hintergrund: Christoph Kranich, 0175 2448960 | Axel Hopfmann, 0151 75039283

 

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