Informieren Medien sachlich korrekt über G 20? Unterscheiden sich „linke“ und „bürgerliche“ Presse?

Unser Gastautor hat am Beispiel von „polizeilichen Ingewahrsamnahmen während G 20“ eine minutiöse Auswertung der Berichterstattung diverser Medien vorgenommen, die wir hiermit veröffentlichen. Unbeantwortet bleibt allerdings die Frage, ob und wie man gegen sachlich nicht korrekte bzw. manipulative Darstellung stärker aktiv werden kann.


Gastbeitrag:

Aktionen von Demonstranten und Polizisten während des G-20-Gipfels letztes Jahr in Hamburg sind hoch umstritten. Einschätzungen und Meinungen dazu liegen teils sehr weit auseinander, die Differenzen scheinen unüberbrückbar.
Sachlichkeit und Verzicht auf Manipulation zu Gunsten des eigenen Standpunktes könnten da vielleicht weiterhelfen.
Medien haben laut Verfassung genau diese Aufgabe: sachgerechte und ausgewogene Information, d. h.: Ansichten in ihrer Verschiedenheit richtig wiedergeben.

Werden Medien diesem Auftrag und ihrer Pflicht gegenüber der Öffentlichkeit gerecht?

Das soll im Folgenden an einem Beispiel untersucht werden.

Mitte Juni gab das Hamburger Landgericht eine Pressemitteilung heraus, in der es über seine Entscheidungen zu  24 polizeilichen Ingewahrsamnahmen während G 20 berichtet. Ingewahrsamnahme heißt: Die Polizei nimmt eine Person vorläufig fest, weil sie befürchtet, diese werde gleich eine Straftat begehen.

Das Gericht hat entschieden, dass alle damaligen Ingewahrsamnahmen durch die Polizei teils rechtmäßig und teils rechtswidrig waren. Dieses „teils-teils“ kommt dadurch zustande, dass das Gericht die einzelne Ingewahrsamnahme nicht als Ganzes, sondern aufgelöst in mehrere Bestandteile bzw. Handlungen beurteilte. Zählt man nun alle Teile oder Einzelmaßnahmen zusammen, das sind: Festnahme und ihre Dauer, Leibesvisitation und ungestörtes Austreten, so kommt man auf knapp 100. Gut 40 % davon bewertete das Hamburger Landgericht als rechtswidrig und knapp 60 % als rechtmäßig.

Die Informationen von Medien darüber sind in einigen Fällen sachlich, in anderen manipulativ. Hamburger Abendblatt, Neues Deutschland, Norddeutscher Rundfunk und Welt (Regional­ausgabe Hamburg) berichten in etwa richtig. Hamburger Morgenpost, Junge Welt, taz und Welt (Deutschland-Ausgabe) dagegen verfälschen die Mitteilung des Landgerichts, indem sie nur über Rechtsbruch sprechen und Rechtmäßigkeit ausblenden.

Dieses Ergebnis kann man nicht verallgemeinern, dafür bräuchte es mehr medienkritische Untersuchungen.

Schon von daher dürfte klar sein, daß es hier nicht um den Vorwurf der „Lügenpresse“ geht. Es geht nicht um Hetze, Verleumdung und antidemokratischen Kampf, sondern um eine Erinnerung an den Grundsatz, den Meinungsstreit mit rationalen und fairen Mitteln zu führen.

Die Ergebnisse im Einzelnen:

 

  • Junge Welt

Gipfel-Gegner, die die Polizei im Juli 2017 vorbeugend festgenommen hatte, wurden in eine Gefangenensammelstelle (Gesa) gebracht, wo Amtsrichter über die Rechtmäßigkeit dieses polizeilichen Freiheitsentzuges entschieden.

Kristian Stemmler in der Jungen Welt (siehe unten) nennt dieses Lager Gefangenen­“marter“­stelle. Marter bedeutet Qual, Peinigung, Folter, das Wort ist verwandt mit Martyrium: Opfertod, schweres Leiden, Folterqual.

Dann spricht er ausschließlich von Rechtsbruch und verweist auf eine andere Rüge oder Bestrafung polizeilichen Fehlverhaltens, über die er den Leser aber nicht informiert („nächste
Ohrfeige
“).

Die Hauptpersonen dieser Inszenierung sind also: der Gewalttäter und Rechtsbrecher hier und das unschuldige Opfer dort.
Die Mechanik der Manipulation im Artikel selbst geht dann so:

Der Journalist erzählt, die Menschen in der Gesa seien schlechter als Hunde behandelt worden. Er wiederholt seine Falsch-Information (in der Überschrift), das Landgericht habe „die Ingewahrsamnahmen von Gipfelgegnern in der Gesa als rechtswidrig“ beurteilt.

Das habe ihm der Gerichtssprecher Kai Wantzen bestätigt. Das ist der Richter, der in seiner Pressemitteilung vom 18. 6. 2018 geschrieben hatte: zum Teil rechtmäßig, zum Teil rechtswidrig – ziemlich unwahrscheinlich, dass er im Gespräch mit dem Journalisten etwas Anderes gesagt haben soll als zuvor in seiner Pressemitteilung.

Die Pressemitteilung des Richters Dr. Wantzen und die zugrundeliegenden Entscheidungen sind für einen Laien zweifellos nicht leicht verständlich. Das zeigt deutlich der Bericht von Kristian Stemmler, der eine Mischung aus (bürokratischer) Nachricht, sachlicher Falschheit und manipulativer Auswahl, Weglassung und Zusätze ist.

Die Sache verhält sich in Wirklichkeit so:

  1. In allen 24 Fällen teilt das Gericht die damaligen Einschätzungen der Polizei, dass von den Personen, die sie dann festgesetzt hatte, kriminelle Gefahr ausgegangen war. Das Gericht nennt diesen ersten Akt der Ingewahrsamnahmen „erforderlich“.
  2. In allen Fällen hält das Landgericht es für rechtswidrig, dass keiner der Festgenommenen innerhalb der vorgeschriebenen Frist von 12 Stunden einem Amtsrichter vorgeführt wurde (stattdessen vergingen 15-40 Stunden); die Ingewahrsamnahmen in der Zeit ab Festnahme bis richterlicher Entscheidung seien daher nicht rechtens gewesen.
  3. In 11 von 24 Fällen waren Leibesvisitationen unrechtmäßig.
  4. In 5 von 24 Fällen rügt das Gericht, dass Personen nicht ungestört austreten konnten, sondern dabei beaufsichtigst wurden.
  5. Vor einem Jahr, während G 20, hatten Amtsrichter in allen Fällen entschieden, die polizeilichen Ingewahrsamnahmen aufrechtzuerhalten, so dass die betroffenen Personen gefangen blieben. Das Landgericht rügt das jetzt, da in 4 Fällen die amtsgerichtliche „Höchstfrist“ (Einschaltung eines Richters bis Mitternacht des Folgetages nach der Festnahme) überschritten worden war. Die Personen hätten entlassen werden müssen, was aber nicht geschah.
  6. Insgesamt entschieden die Amtsrichter an der Gefangenensammelstelle damals über
    282 Ingewahrsamnahmen und Haftbefehle. Zu rund 60 % hielten die Richter diese Freiheits­entzüge für richtig, und die Personen blieben bis zum Ende des Gipfels gefangen. In rund 40 % der Fälle bestätigten sie sie nicht. Die zu Unrecht festgenommenen Menschen wurden entlassen oder sollten doch zumindest entlassen werden.

Mir fällt auf, dass die Zahl 40 % zwei Mal auftaucht:

Rund 40 % der Einzelteile der 24 polizeilichen Ingewahrsamnahmen, über die jetzt verhandelt wurde, bewertet das Hamburger Landgericht als rechtswidrig.

Zu ebenfalls rund 40 % widersprachen Amtsrichter bei G 20 vor einem Jahr den damaligen knapp 300 Ingewahrsamnahmen und Haftbefehlen von Polizei und Staatsanwaltschaft. – Kein gutes Ergebnis für eine Polizei, die für Recht und Ordnung, Schutz und Sicherheit der Bürger da sein soll und deren Leiter gründlich in Rechtsfragen ausgebildet werden, und auch nicht für die Anklagebehörde.

http://justiz.hamburg.de/pressemitteilungen/11228482/pressemittilung-2018-06-18-olg-01/

Kristian Stemmler am 20. 6. 2018 in Junge Welt unter den Überschriften:
– Gefangenenmarterstelle
– Nächste Ohrfeige für die Polizei: Hamburger Landgericht erklärt Ingewahrsamnahmen während des G-20-Gipfels für rechtswidrig
https://www.jungewelt.de/artikel/334449.gefangenenmarterstelle.html

  • taz

 Die Machart des Berichtes ist ähnlich wie in der Jungen Welt: Der Verfasser redet ausschließlich von Rechtsbrüchen, Rechtmäßigkeit blendet er aus.

Zur Steigerung seiner Aussage behauptet er, in einem anderen Verfahren habe das zuständige Verwaltungsgericht die Ingewahrsamnahmen von acht italienischen G-20-Gegnern als rechtswidrig „gegeißelt“. Tatsächlich hat das Gericht aber nur in einem einzigen Fall entschieden, die Entscheidungen über die anderen sieben sind noch unbekannt, wie die taz selbst am 6. 6. 2018 berichtete.

Marco Carini am 19. 6. 2018 in der taz unter den Überschriften:
– G20 vor Gericht
– Polizeiangriff auf Persönlichkeitsrecht
– Das Hamburger Landgericht rügt den Verlauf von Ingewahrsamnahmen im Rahmen des G20-Gipfels in 24 Fällen als „rechtswidrig“
http://www.taz.de/!5511644/

  • Hamburger Morgenpost

Der Artikel ist fehlerhaft kurz und unvollständig. Dem Thema Rechtsbruch gibt die Verfasserin recht großen Raum, das Wort rechtmäßig kommt nur in einem einzigen Satz vor.

Stephanie Lamprecht am 18. 6. 2018 in der Hamburger Morgenpost unter den Überschriften:
– G20-Ingewahrsamnahmen
– Landgericht bestätigt Beschwerden gegen Polizei
https://www.mopo.de/hamburg/g20-ingewahrsamnahmen-landgericht-bestaetigt-beschwerden-gegen-polizei-30641450#

  • Die Welt (Deutschland-Ausgabe)

 Die Welt spricht ausschließlich von Rechtsbrüchen, Rechtmäßigkeit kommt nicht vor.

Die Verfasser kombinieren darüber hinaus ihre einseitigen Aussagen über die Pressemitteilung mit anderen Materialien, in denen der Hamburger rot-grüne Senat, die Innenbehörde und die Polizei kritisiert werden. Soweit die Deutschland-Ausgabe.

Timo Stukenberg und Denis Fengler am 18. 6. 2018 in der Welt, Deutschland-Ausgabe,
unter den Überschriften:
– G-20-Gipfel in Hamburg
– Notdurft unter Polizeiaufsicht – Rechtsbruch in der Gefangenenstelle
– Beim G-20-Gipfel brachte die Polizei Demonstranten unter unwürdigen Umständen unter,
rügen Richter
– Pikant: Schon vorab monierten Kontrolleure, dass die Hafträume nicht den Mindeststandards für eine menschenwürdige Unterbringung genügten
https://www.welt.de/politik/deutschland/article177770440/G-20-Gipfel-in-Hamburg-Notdurft-unter-Polizeiaufsicht-Rechtsbruch-in-der-Gefangenenstelle.html

  • Die Welt (Regional-Ausgabe Hamburg)

Der Bericht ist anders als der Artikel in der Deutschland-Ausgabe bis auf Kleinigkeiten korrekt.

Übernahme einer dpa-Nachricht am 18. 6. 2018 unter der Überschrift:
– Gericht zu G20-Ingewahrsamnahmen: Verzögerung rechtswidrig
https://www.welt.de/regionales/hamburg/article177780072/Gericht-zu-G20-Ingewahrsamnahmen-Verzoegerung-rechtswidrig.html

  • Hamburger Abendblatt und Norddeutscher Rundfunk

Beide Medien veröffentlichen am 18. 6. 2018 dasselbe überwiegend einwandfreie dpa-Material wie die Welt.

Hamburger Abendblatt – Suchmaschine: Ingewahrsamnahmen bei G20 waren teilweise
rechtswidrig
https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/G20-Ingewahrsamnahmen-zum-Teilrechtswidrig,gipfeltreffen816.html

  • Neues Deutschland

 Der Bericht ist in etwa sachlich richtig.

Es fehlt, dass die damals eingeschalteten Amtsrichter alle 24 polizeilichen Ingewahrsamnahmen als richtig bewerteten. Die betroffenen Personen blieben eingesperrt.

Das Landgericht rügt jetzt aber, dass in 4 Fällen die Höchstfrist für richterliche Entscheidungen überschritten wurde. Diese Festgenommenen hätten frei gelassen werden müssen.

Robert D. Meyer am 19. 6. 2018 im Neuen Deutschland unter den Überschriften:
– Repression durch die Polizei
– Ingewahrsamnahmen bei G20 teilweise unzulässig
– Landgericht Hamburg: Richterliche Beschlüsse zu spät erfolgt /
Wiederholte Leibesvisitationen nicht vom Gesetz gedeckt

https://www.neues-deutschland.de/artikel/1091669.repression-durch-die-polizei-ingewahrsamnahmen-bei-g-teilweise-unzulaessig.html

Achim Schultz

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*