Kampf gegen Union Busting und Fertigmacher: DGB-Gewerkschaften mit erstem Erfolg?

Der DGB forderte Schwerpunktstaatsanwaltschaften – und erreichte: „Zwar wird es auch in Augsburg vorerst keine eigene Schwerpunktstaatsanwaltschaft zu „Union Busting“ geben. Aber: Bei der Schwerpunktstaatsanwaltschaft „Wirtschaftskriminalität“ sollen betroffene Betriebsräte künftig einen festen Ansprechpartner bekommen – ein erster Erfolg.“


Inhalt:


01 § 119 BVG: „Straftaten gegen Betriebsverfassungsorgane und ihre Mitglieder“

Diesen Paragrafen gibt es im Betriebsverfassungsgesetz. Hiernach werden Geschäftsleitungen bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe angedroht, wenn sie die Wahl oder die Tätigkeit eines Betriebsrates behindern oder stören. Ein Verfahren nach § 119 kann der Betriebsrat oder ein eim Betrieb vertretenen Gewerkschafteinleiten.
https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__119.html

Ein Jahr Gefängnis für den verantwortlichen Kapitalisten, das ist eine scharfe Waffe für die Beschäftigtenseite! Oder könnte es zumindest sein.

Nur kommt sie nicht zum Tragen, was verschiedene Gründe hat.

  • Von Gewerkschaftsseite scheut man sich grundsätzlich, dem Sozialpartner auch nur mit dieser Waffe zu drohen!

  • Die von Union Busting oder Fertigmachern Betroffenen nutzen diese Waffe nicht, entweder, weil sie sie nicht kennen oder weil sie Angst haben oder weil sie für ihre Anwendung die Gewerkschaft an ihrer Seite bräuchten.

  • Und „die zuständigen Staatsanwaltschaften betrachten das allzu oft nur als Kavaliersdelikt“, wie der DGB moniert.

Es gibt also durchaus eine juristische Seite mit Möglichkeiten im Kampf gegen die Union Buster und Fertigmacher.

Und es gibt eine politisch-praktische Seite, an der die Umsetzung hängt bzw derzeit überwiegende scheitert.
So lesen wir bei aktion ./. arbeitsunrecht: Wir fordern die Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrechte. Anders ist nicht absehbar, dass sich in der Strafverfolgung Kompetenzen und Ressourcen herausbilden, die nötig sind, um die Problematik zu bewältigen.“ (https://arbeitsunrecht.de/betriebsraete-staerken-kriminelle-unternehmer-bekaempfen/ )

Zurück zum Inhaltsverzeichnis

 

02 Der DGB fordert, nach eigenen Aussagen, „seit langem Schwerpunktstaatsanwaltschaften für diese Delikte“.

Schon 2017 konnten wir lesen:
„Wir müssen endlich anfangen, diese Straftaten auch zu verfolgen. Gesetze, die nicht durchgesetzt werden, sind nutzlos. Und Straftaten, die straffrei bleiben, zeigen den schwarzen Schafen unter den Arbeitgebern, dass sie mit solchen Machenschaften durchkommen. Damit muss Schluss sein!“

https://www.dgb.de/themen/++co++750f2804-6178-11e7-8d31-525400e5a74a

Anmerkung:
Herr Hoffmann (DGB-Vors.) spricht von Schwarzen Schafen, die Straftaten begehen! Anscheinend sieht er die Herden von Schwarzen Schafen nicht, wo doch die DGB-eigene Hans Böckler Stiftung feststellte, daß jede 6. Betriebsratsgründung vom jeweiligen Kapitalisten behindert wurde. (DW)

Zurück zum Inhaltsverzeichnis

 

03 Am 27.02.2019 nun eine „Erfolgsmeldung“ des DGB dazu:

„Betriebsratswahlen zu behindern ist eine Straftat – in Augsburg könnte sie jetzt häufiger verfolgt werden“
https://www.dgb.de/themen/++co++93635a60-3a79-11e9-83d7-52540088cada

Diese Meldung des DGB endet: „Das Ergebnis des Gesprächs der Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter mit der Staatswanwaltschaft: Zwar wird es auch in Augsburg vorerst keine eigene Schwerpunktstaatsanwaltschaft zu „Union Busting“ geben. Aber: Bei der Schwerpunktstaatsanwaltschaft „Wirtschaftskriminalität“ sollen betroffene Betriebsräte künftig einen festen Ansprechpartner bekommen – ein erster Erfolg.

Allein der Konjunktiv „könnte … häufiger verfolgt werden“ und die örtliche Einschränkung auf „in Augsburg“ läßt schon beim DGB selber Zweifel an diesem Erfolg durchschimmern.

Und was soll die Funktion des „Anprechpartners“ überhaupt sein? Die Betriebsräte beraten? Die „schwarzen Schafe“ auf Unternehmer-Seite im Vorfeld zur Räson bringen? Und wer darf diesen überhaupt ansprechen?

Dieser „1. Erfolg“ ist weit entfernt von der Einrichtung entsprechender Schwerpunktstaatsanwaltschaften auf Länderebene, wie vom DGB selbst und, im Rahmen eines Maßnahmenkatalogs „betriebsräte stärken, kriminelle unternehmer bekämpfen!“, von aktion./.arbeitsunrecht gefordert.

Zurück zum Inhaltsverzeichnis

 

04 Wir bleiben skeptisch.

Der bisherige Zustand in Augsburg wird in der DGB-Meldung folgendermaßen charakterisiert:
„So laufe in Augsburg laut IG Metall jede zweite Betriebsratswahl im Handwerk nicht ohne Probleme ab. Bei der Staatsanwaltschaft habe es in den vergangenen Jahren aber nur zwei Verfahren gegeben, die einen Verstoß gegen den entsprechenden Paragrafen 119 des Betriebsverfassungsgesetzes zum Inhalt hatten.“

Das legt uns schon die Frage nahe: Da die DGB-Gewerkschaftsapparate in den bisherigen Jahrzehnten das Instrument des § 119 BVG nicht zu nutzen in der Lage waren, wird sie der Ansprechpartner bei der Staatsanwaltschaft Augsburg in Zukunft wirklich weiterbringen?

Oft ist es doch so im betrieblichen Alltag, daß die Fachbereiche der Gewerkschaften gar nichts vom Union Busting oder Fertigmachen der KollegInnen erfahren oder KollegInnen knicken mangels Unterstützung ein statt sich zu wehren.

Außerdem, und das ist ein großes Problem, steht der Rechtsweg des $ 119 nicht automatisch KollegInnen zur Verfügung, die einen Betriebsrat erstmal gründen wollen, da nur Betriebsräte und im Betrieb vertretene Gewerkschaften berechtigt sind für einen Strafantrag nach § 119 BetrVG.

Und beim Betriebsrat als Antragsteller kommt erschwerend hinzu: „Einen solchen Antrag kann nicht etwa das einzelne Betriebsratsmitglied stellen, auch nicht der Betriebsratsvorsitzende. Notwendig ist ein Antrag des Betriebsrats als Gremium. Daher muss ein wirksamer Beschluss desBetriebsrats vorliegen, in dem ausdrücklich der Strafantragstellung zugestimmt wird.“
(
https://www.ifb.de/der-betriebsrat/2017-02-wichtig-fuer-den-betriebsrat/verstoesse-gegen-das-betrvg-sind-keine-kleinigkeit.html )

Diese ganz fragile Situation in den Betrieben – Union Busting und Fertigmachen nehmen zu, aber das Instrument § 119 BVG wird nicht genutzt – würde es nicht geben, wenn die Gewerkschaften Machtfaktoren in den Betrieben darstellten, zu denen die KollegInnen Vertrauen hätten und an die sie sich „automatisch“ bei Angriffen von Seiten der Geschäftsleitung wenden könnten. Sie haben jedoch ein Gespür dafür, daß die Gewerkschaftsführungen und Teile des Apparates, ebenso wie viele Betriebsräte Teil des Problems sind, nämlich Sozialpartner des Kapitals und Co-Manager. Und es jeweils darauf ankommt, was für ein Hauptamtlicher für sie zuständig ist, ein solidarischer, engagierter oder ein sozialpartnerschaftlicher, träger, der nur auf den Rechtsschutz verweist.

Angesichts des zunehmenden Klassenkampfes von oben gegen widerständige KollegInnen in den Betrieben braucht es Gegenbewegung und unterstützende Organisationsformen.

Zurück zum Inhaltsverzeichnis

 


05 Wir meinen: Der DGB könnte und müsste mehr tun!

Als gewerkschaftlicher Interessenvertreter und Schutzinstitution für Arbeiter/Angestellten-Rechte nur nach „Schwerpunktstaatsanwaltschaften“ zu rufen reicht bei Weitem nicht aus. Zu fragen ist, was kann der DGB seinerseits beitragen zur Verschiebung des Ungleichgewichts zwischen Union-Bustern/ Fertigmachern und ihren Opfern.

Solange der DGB nicht eigene politisch-praktische Voraussetzungen zum Bestehen in diesem „Klassenkampf“ schafft, unabhängig von der staatlichen Judikative, werden immer mehr von Union Busting/Fertigmachen Betroffene zu Opfern dieser neoliberalen Praxis, mit einem hohen persönlichen Preis in From von Arbeitslosigkeit, Krankheit oder sogar Selbstmord.

Zurück zum Inhaltsverzeichnis

 

06 Minimale Notwendigkeit wäre: Die Einrichtung einer gewerkschaftlichen Zentralstelle für alle Fälle von Union Busting und gegen Fertigmacher

Dorthin werden alle Fälle von Union Busting und Fertigmachen von KollegInnen gemeldet und es gibt task-forces dort mit geschulten Arbeitsrechtlern, die den Hauptamtlichen vor Ort zur Seite stehen.
Und die Fälle, die gegen § 119 Betriebsverfassungsgesetz verstoßen, werden sofort sowohl juristisch wie auch mit Öffentlichkeitsarbeit, ua Veröffentlichung auf einer zentralen Plattform für Union-Busting und Fertigmacher, angegangen.
Nur so verschaffen sich die Gewerkschaften Respekt bei den zunehmenden Angriffen von Seiten des Kapitals und gewinnen Vertrauen zurück, das sie in der Vergangenheit verspielt haben.

Diese Sprache verstehen die KollegInnen und es wäre ein Schritt, daß die Gewerkschaften zu ihren Gewerkschaften werden. Nur diese Sprache versteht die Kapitalseite!

Es ist zu befürchten, daß auch künftig bei den Gewerkschaften keine Zentralstellen für Fälle von Union Busting und Fertigmachen eingerichtet werden und es ist ebenfalls zu vermuten, daß auch in Zukunft das Schwert § 119 BVG, das die bürgerliche Justiz bietet, in der Scheide bleibt. Eher gehen sie, verstrickt in ihre sozialpartnerschaftlichen Beschränktheit, unter, als daß sie auf bedingungslose Unterstützung der angegriffenen KollegInnen, in rechtlicher und darüber hinausgehender politischen Weise, umschalten.

Die Gewerkschaftsführungen sind ja sehr aufmerksam, wenn es darum geht, an der Basis zu beobachten, ob es linke Tendenzen gibt. Viele Jahre haben sie Union Busting und Fertigmachen von KollegInnen übersehen. Das taten sie als Einzelfälle ab, für die es ja Rechtsschutz gab. Erst Werner Rügemer und Elmar Wigand (beide gründeten aktion./.arbeitsunrecht) mußten die Ausbreitung dieser US-Methode hier in Deutschland skandalisieren und mit Artikeln und Vorträgen bekannt machen.

Es war für Teile des Apparates ein Aufwachsignal. Man darf skeptisch sein ob es auch ein Kampfsignal wird.

https://www.zeit.de/karriere/2016-11/betriebsraete-deutschland-studie-gruendung

http://www.labournet.de/politik/gw/mitbestimmung/betriebsrat/kapital/ein-seminar-gegen-union-busting-am-7-mai-in-hamburg-und-seine-ergebnisse/

https://gewerkschaftslinke.hamburg/was-koennen-wir-tun/

Zurück zum Inhaltsverzeichnis

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*